Baden und Schwimmen in Main und Nidda

Baden und Schwimmen in Main und Nidda

Frankfurter Flüsse und Bäche

Baden und Schwimmen in Main und Nidda

Viele Gewässer werden gerne für verschiedene Freizeitaktivitäten, insbesondere zum Baden, genutzt, dazu wurden vielerorts Badestellen mit der dazugehörigen Infrastruktur eingerichtet. Eine Übersicht der in Hessen vorhandenen Badegewässer mit den jeweiligen Badestellen, finden Sie unter dem Link: https://badeseen.hlnug.de/External Link

 

Im Frankfurter Stadtgebiet gibt es keine Badegewässer, auch Main und Nidda sind keine anerkannten EU-Badegewässer. Zur Frage, inwieweit sich Main und Nidda für wassersportliche Aktivitäten oder auch für einzelne Groß- und leistungssportliche Veranstaltungen eignen, möchten wir vor dem Hintergrund der durch das Gesundheitsamt regelmäßig durchgeführten hygienischen Güteüberwachung über die Risiken vor allem des Badens und Leistungsschwimmens in Main und Nidda, informieren.

 

ANFORDERUNG AN DIE WASSERQUALITÄT FÜR DAS SCHWIMMEN UND BADEN

 

In Deutschland wird die hygienische Qualität von Badegewässern nach den Vorgaben der Badegewässerrichtlinie überwacht [EG: Richtlinie 2006/7/EG]. Die EU-Badegewässerrichtlinie wurde mit der hessischen Badegewässerverordnung (VO-BGW, vom 21.Juli 2008) in Landesrecht umgesetzt. Nach EU-Badegewässer-Richtlinie muss nicht nur die Wasserqualität stimmen, es muss eine entsprechende Infrastruktur vorhanden sein und das Gewässer muss eine vergleichsweise große Zahl von Besuchern erwarten lassen. Erfüllt ein Gewässer diese Punkte, wird es vom Gesundheitsamt an die EU gemeldet. Als anerkanntes EU-Badegewässer unterliegt es dann der Badegewässerverordnung, die bestimmte Anforderungen an die Überwachung, Einstufung, an Bewirtschaftungsmaßnahmen und die Information der Öffentlichkeit stellt. Deshalb werden z. B. Badeseen während der Badesaison in regelmäßigen Abständen durch die Gesundheitsämter unter anderem auf mikrobielle Verunreinigungen untersucht. In Hessen gibt es derzeit 63 EU Badegewässer, weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Badegewässer Homepage des Hessischen Landesamtes für Umwelt und GeologieExternal Link.

 

Zum Schutz der Badenden vor Infektionskrankheiten werden die Badegewässer regelmäßig auf zwei mikrobiologische Parameter untersucht, die als Indikatoren für Krankheitserreger stehen. Dies sind zum einen Bakterien der Art „Escherichia coli“ (E. coli) und zum anderen die Gruppe der „Intestinalen Enterokokken“ (IE). Diese „Darm-Bakterien“ gelangen mit fäkalbelasteten Abwässern in die Gewässer und zeigen dort an, dass diese hygienisch (fäkal) belastet sind. Badegewässer dürfen für eine ausreichende Qualität eine Maximalkonzentration dieser Bakterien nicht überschreiten

 

Bewertungsgrundlage Badegewässer gemäß EU Richtlinie 2006/7

Parameter der Richtlinie 2006/7/EG 
Leitwert Zwingender Wert,
der nicht überschritten werden darf
Intestinale Enterokokken, IE
100 (KBE/100 ml) 
 - 
Escherichia coli, E. coli
100 (KBE/100 ml) 
2000 (KBE/100 ml) 

Badegewässer in Frankfurt?

In Frankfurt gibt es keine gemäß Badegewässerrichtlinie zugelassene Badestelle.

 

Nach dem Hessischen Wassergesetz von 2010 fällt das Baden in natürlich fließenden Gewässern unter den Gemeingebrauch, soweit es nicht wegen anderen Nutzungen (u.a. Schifffahrt) oder aufgrund besonderer Gefahren (u.a. durch Strömungen) im Einzelfall verboten ist. Neben den Gefahren durch die Schifffahrt (Main) und die teilweise starke Strömung ist in Flüssen und Bächen regelmäßig mit Belastungen durch Keime zu rechnen, da die Kläranlagen ihre Abläufe direkt in die Fließgewässer einleiten. Diese Abläufe sind zwar sehr viel sauberer als früher, aber nicht keimfrei. Da die vorhandene Abwasserinfrastruktur ungewöhnlich hohe Wassermassen nicht aufnehmen kann, werden zudem bei Starkregen über die Entlastungsanlagen aus der Mischkanalisation nur mechanisch gereinigte Abwässer in die Fließgewässer eingeleitet. Auch von landwirtschaftlichen Flächen und Spazierwegen kann durch Regen Tierkot in die Fließgewässer eingeschwemmt werden. Baden in Flüssen und Seen kann deshalb mit Risiken für die Gesundheit verbunden sein. Ein weiteres Problem resultiert aus der überhöhten Einleitung von Nährstoffen (wie Phosphor- und Stickstoffverbindungen), die zu einer Massenentwicklung von Cyanobakterien führen können. Diese auch Blaualgen genannten Bakterien bilden Algentoxine und Allergene, die akute Gesundheitsstörungen wie Bindehautentzündung und Hautausschlag auslösen oder die Leber schädigen können.

 

Man geht allgemein davon aus, dass jeder Badende ca. 50 ml des ihn umgebenden Badewassers schluckt. Speziell beim Leistungsschwimmen werden jedoch unzweifelhaft noch größere Wassermengen verschluckt und als Aerosol von den Athleten eingeatmet, was das potenzielle Infektionsrisiko erhöht. Zur Frage der Infektionsgefährdung von Triathleten beim Schwimmen in Oberflächengewässern liegen verschiedene Untersuchungen aus den letzten Jahren vor. Bei 0,4-5,2 % von 827 Triathleten (aus sieben Veranstaltungen swim-bike-run) waren nach der Teilnahme am Schwimmwettbewerb Magen-Darm-Erkrankungen aufgetreten. Bei 773 Triathleten, die nicht schwammen (run-bike-run), lag diese Rate bei nur 0,1-2,1 %. Eine deutliche Steigerung der Erkrankungshäufigkeit war beim Schwimmen in Wässern zu beobachten, deren Konzentration an Escherichia coli > 335 KBE/100 ml betrug [van Asperen et al., 1998]. Diese Konzentrationen werden im Main regelmäßig bei weitem überschritten.

Unsere Bewertung

Nach der Badegewässerrichtlinie müssen die Gewässer während der Badesaison 14-tägig beprobt werden; die Bewertung des Gewässers insgesamt fußt somit auf vielen Werten aus einer Saison. Da die von uns untersuchten Gewässer keine Badegewässer sind und nur 4x/Jahr beprobt werden, erfolgt unsere Bewertung auf Grundlage der beiden Befunde aus Mai und August analog der Übergangsregelung der Richtlinie.

 

Die Auswertung unserer Daten von 1996 bis 2023 aus Main und Nidda (in Folge der Corona-Pandemie  stehen uns für 2020 nur die August-Proben zur Verfügung, 2021 und 2022 erfolgte keine Probenahme) zeigt für beide Gewässer eine deutliche Überschreitung des Leit- und zwingenden Wertes für E. coli sowie des Leitwertes für Intestinale Enterokokken gemäß EU-Badegewässer-Richtlinie (Tabelle 1). Eine weitere Gefährdung geht von der geringen Sichttiefe des Mains aus, die eine Rettung Ertrinkender erschwert oder gar unmöglich macht. Dieser Umstand ist zwar ohne formale Rechtsrelevanz für eine Verfügung nach § 16 Abs.1 Infektionsschutzgesetz und in der neuen Badegewässerrichtlinie als Parameter nicht mehr enthalten, muss aber im Interesse der Nutzer, gerade bei Großveranstaltungen, berücksichtigt werden.  Da sich in Fließgewässern der Zustand dauernd verändert, kann auch durch regelmäßige Keimzahlbestimmung in Main und Nidda nicht erfasst werden, ob das Flusswasser den hygienischen Anforderungen der europäischen Badegewässerrichtlinie genügt.

 

2 Grafiken finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

 

Unsere Daten sowie Fallbeschreibungen aus der internationalen Literatur vor allem über Triathlon-Wettbewerbe weisen aus, dass aus infektionshygienischen Gründen das Schwimmen in Main und Nidda nicht befürwortet werden kann, da ein sehr hohes Infektionsrisiko besteht. Dieses bezieht sich sowohl auf Magen- und Darmerkrankungen als auch auf Erkrankungen anderer Organe und der Haut.

 

Auch Sportveranstaltungen anderer Disziplinen, die mit der Aufnahme von Wasser oder mit intensivem Haut- und Schleimhautkontakt verbunden sind, sollten daher im Main oder der Nidda bei Frankfurt nicht stattfinden.

Sollten Kinder an Oberflächengewässern spielen, wird im Anschluss eine gute Händehygiene empfohlen (gründliches Hände waschen nach dem Spielen in Wasser und Schlamm, insbesondere vor dem Essen).

 

Stand: Februar 2023

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