Kinder mit Lese- und Rechtschreib- oder Rechenstörungen

Kinder mit Lese- und Rechtschreib- oder Rechenstörungen

Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst

Schulische Teilleistungsstörungen

Kinder mit einer Lese- und Rechtschreibstörung oder einer Rechenstörung

Drei Kinder sitzen im Klassenzimmer und schreiben in ihre Schulhefte.
Schüler im Unterricht — Lese- und Rechtschreib- oder Rechenstörungen © Picture-Factory J. Rofeld - stock.adobe.com, Foto: J. Rofeld

Untersuchungen zufolge haben etwa 3 bis 6% der Grundschulkinder eine Teilleistungsstörung in Form einer Lese- und Rechtschreibstörung (LRS) oder einer Rechenstörung. Das sind statistisch etwa 1 bis 2 Kinder in einer Klasse mit 30 Schülern.
Kinder mit einer LRS verdrehen beim Schreiben Buchstaben oder Wortteile, lassen diese aus oder ersetzen sie durch falsche Buchstaben. Beim Lesen eines Textes verlieren sie oft die Zeile und brauchen insgesamt viel länger zum Lesen als ihre Mitschüler. Ihnen unterlaufen außerdem viel mehr Lesefehler, die oft sinnentstellend sind und dazu führen, dass das Gelesene nicht richtig oder nur bruchstückhaft verstanden wird.
Bei einer Rechenstörung haben die Schüler Defizite im Umgang mit Zahlen. Es besteht zum Teil keine hinreichende Vorstellung von Zahlen- und Mengenverhältnissen. Dadurch werden grundlegende Rechenfertigkeiten, wie Addition, Subtraktion, Multiplikation und Division nicht beherrscht.
In anderen Schulfächern werden meist durchschnittliche bis gute Leistungen erbracht. Eine Intelligenzminderung liegt nicht vor.
In seltenen Fällen besteht eine kombinierte Störung, d.h. sowohl Lesen und Schreiben als auch das Rechnen sind beeinträchtigt.

 

Von einer Lese- und Rechtschreibstörung oder Rechenstörung ist die Lese- und Rechtschreibschwäche bzw. Rechenschwäche abzugrenzen. Hier sind die Leistungen beim Lesen, Schreiben oder Rechnen zwar unterdurchschnittlich, aber der Schweregrad erreicht noch nicht die Kriterien für die Bezeichnung einer Störung.

 

Oftmals fallen Kinder mit einer Teilleistungsstörung nicht von Beginn an in der Schule auf. Gerade wenn ein Kind gut auswendig lernen kann, werden diese Probleme von Lehrern und Eltern in den ersten Schuljahren oft übersehen. Erst wenn ungeübte Diktate geschrieben beziehungsweise unbekannte Texte gelesen werden - was meist ab der dritten Klasse der Fall ist - zeigt sich das wahre Ausmaß der Leistungsrückstände.
Schulen können in eigener Verantwortung eine Teilleistungsschwäche feststellen, für die Diagnose einer Teilleistungsstörung ist eine fachspezifische testpsychologische Untersuchung erforderlich.
Schüler mit einer festgestellten Teilleistungsstörung oder Teilleistungsschwäche haben einen Anspruch, durch die Schule einen so genannten Nachteilsausgleich zu erhalten, meist durch Ausweitung der Arbeitszeit bei Klassenarbeiten oder differenzierte Aufgabenstellungen. Ferner kann unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehend auf eine Bewertung der Lese- oder Rechtschreibleistungen verzichtet werden (Notenschutz). Während ein Nachteilsausgleich bei einer LRS bis hin zu höheren Klassenstufen möglich ist, besteht bei einer Rechenstörung ab Eintritt in die Sekundarstufe kein Anspruch mehr auf einen Nachteilsausgleich.

 

Kommt es durch eine Teilleistungsstörung zu chronischen schulischen und persönlichen Misserfolgen und den daraus resultierenden Konflikten mit Lehrern oder Eltern, besteht eine erhöhte Gefahr, dass betroffene Kinder sekundär Verhaltensauffälligkeiten oder emotionale Störungen entwickeln.
Daher bedarf eine Teilleistungsstörung in der Regel über die gesamte Schulzeit hinweg einer ergänzenden Förderung.

 

Dennoch können Kinder und Jugendliche mit einer LRS oder einer Rechenstörung durchaus in der Lage sein, einen ihrer allgemeinen Begabung entsprechenden Schulabschluss zu erreichen oder zu studieren, sofern sie eine entsprechende Unterstützung erhalten.

 

Teilleistungsstörungen treten oft familiär gehäuft auf, insbesondere bei Verwandten ersten Grades. Ein Zusammenhang zur Bevölkerungsschicht oder zu besonderen familiären Bedingungen ist nicht bekannt.

Informationen, Beratung, und Hilfe:

Für Kinder mit Lese-, Rechtschreib- oder Rechenproblemen sind erste Ansprechpartner bei Verdacht auf eine Teilleistungsschwäche oder -störung in allen Fällen die Lehrkräfte der besuchten Schule. Bei Bedarf können diese den Schulpsychologischen Dienst des Staatlichen Schulamtes hinzuziehen.

Eine spezielle außerschulische Förderung muss in der Regel selbst finanziert werden.  

 

Außerschulisch gibt es zur Diagnostik und Beratung folgende Ansprechpartner:

  • Erziehungsberatungsstellen
  • Niedergelassene Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -Psychotherapie
  • Sozialpädiatrische Zentren
  • der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst im Gesundheitsamt Frankfurt am Main

 

Möglichkeiten der Frühdiagnostik (vor Schuleintritt) sind bei den einzelnen Stellen zu erfragen.

inhalte teilen