Schulsportattest

Schulsportattest

Kinder- und Jugendmedizin

Schulsportattest

Multikulturelle Gruppe Kinder beim Tauziehen als Team in der Natur
Multikulturelle Gruppe Kinder beim Tauziehen als Team in der Natur © Fotolia, Foto: Robert Kneschke

Es gibt nicht wenige Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer längerdauernden Erkrankung oder eines anderen gesundheitlichen Handicaps nicht so ohne weiteres am Schulfach Sport teilnehmen können, sei es, dass nur bestimmte Übungen oder Sportarten unzuträglich sind, sei es, dass sich eine Teilnahme generell verbietet.

 

Die Schule kann - auf Vorlage eines ärztlichen Attestes - eine krankheitsbedingte Nichtteilnahme am Sportunterricht für einen Zeitraum von maximal 3 Monaten akzeptieren. Wird dieser Zeitraum im Einzelfall überschritten oder ist die Überschreitung absehbar, so ist ein vom Gesundheitsamt zu erstellendes schulärztliches Schulsportattest erforderlich, dessen Geltungsdauer sich auf das ganze laufende Schuljahr ausdehnen kann.

 

Schülerinnen und Schüler, die wegen einer längerdauernden Erkrankung oder einer anderen gesundheitlichen Einschränkung für längere Zeit am Schulfach Sport (ganz oder teilweise) nicht teilnehmen können, benötigen ein schulärztliches Schulsportattest.

 

Der Weg zu diesem amtlichen Schulsport-Attest führt über die offene Sprechstunde der Kinder- und Jugendmedizin Gesundheitsamt.

Wie läuft die Untersuchung ab?

Die mitgebrachten ärztlichen Befunde werden berücksichtigt und eine symptombezogene Untersuchung wird durchgeführt.

Benötigte Unterlagen:

Aktuelle fachärztliche Befunde des behandelten Arztes oder der Klinik mit Angabe der Diagnose (Berichte, MRT-, Röntgen-, Laborbefunde) müssen zwingend vorgelegt werden und dürfen nicht älter als 6 Monate sein.

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