Schulärztliche Begleitung sonderpädagogischer Förderungsbedarf

Schulärztliche Begleitung sonderpädagogischer Förderungsbedarf

Kinder- und Jugendmedizin

Schulärztliche Begleitung im Rahmen der Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs

Wird ein schulpflichtiges Kind von einem regionalen Beratungs- und Förderzentrum zur Überprüfung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs an ein überregionales Förder- und Beratungszentrum gemeldet, so erfolgt eine erneute Untersuchung durch den kinder- und jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes. Die  sozialpädiatrische Begleitung der Familie und der Schule bezieht sich auf mögliche gesundheitliche Aspekte, die bei der Beschulung beachtet werden müssen. Bei dieser Gelegenheit werden die Eltern nochmals ausführlich über Hilfen und (regionale) Kooperationspartner beraten.

Wie läuft die Untersuchung ab?

Der Schwerpunkt liegt in der Anamneseerhebung der bisherigen Krankheitsgeschichte und dessen Verlaufs sowie des Umfeldes, der Förderung und der sozialen Einbindung. Weiterhin erfolgt eine  orientierende ärztliche Untersuchung bezüglich der psychomotorischen, kognitiven, sozial-emotionalen und körperlichen Entwicklung.

 

Abschließend erfolgt die Besprechung der Voraussetzungen für die Beschulung und die Beratung der Eltern über die Zuständigkeiten und Abläufe.

 

Die Ergebnisse werden in einer schriftlichen ärztlichen Stellungnahme  zusammengestellt und dem Förderausschuss vorgelegt.

Benötigte Unterlagen:

  • gelbes Vorsorgeheft
  • Impfpass
  • sonstige Berichte, medizinische Unterlagen und Hilfsmittel
  • Medikamente

 

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

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