Integrationshelfer Schule

Integrationshelfer Schule

Kinder- und Jugendmedizin

Integrationshelfer Schule

Schulkinder mit Behinderung, die im Rahmen der Inklusion eine Regelschule besuchen und über die sonderpädagogische Förderung hinaus einen Unterstützungsbedarf aufweisen, haben Anspruch auf Eingliederungshilfe in der Schule in Form einer Schulassistenz im Unterricht. Der Antrag wird in Absprache mit der Schule beim Sozialrathaus gestellt (bei ausschließlicher seelischer Behinderung beim Jugendamt). In bestimmten Fällen (z.B. unklare Sachlage, fehlende ärztliche Diagnostik) wird die Familie ins Gesundheitsamt zur Untersuchung eingeladen. Die ärztliche Stellungnahme wird dann dem Sozialrathaus als Kostenträger vorgelegt.

In Förderschulen ist die Bewilligung einer Schulassistenz nur möglich, wenn das Kind anders nicht zu beschulen ist.

Wie läuft die Untersuchung ab?

Es erfolgt einen Anamneseerhebung der bisherigen Krankengeschichte anhand der mitgebrachten Befunde und der Aussagen der Eltern, sowie eine Erfassung der Schulsituation. Weiterhin wird das Kind ärztlich untersucht, mit Erhebung des Entwicklungsstandes, des körperlichen Status und der sozioemotionalen Reife.

 

Anschließend erfolgt die Besprechung der Ergebnisse und die sozialpädiatrische Beratung der Eltern.

Benötigte Unterlagen:

  • gelbes Vorsorgeheft
  • Impfpass
  • medizinische Unterlagen (z.B. Arztbriefe, Klinikbefunde) und ärztliches Attest des betreuenden niedergelassenen Kinderarztes
  • aktueller Bericht  der Schule und sonderpädagogisches Gutachten

 

  • Darüber hinaus die gegeben falls benötigten Hilfsmittel (z.B. Brille, Hörgerät, Orthesen, Prothesen etc.)

 

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

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