Windpocken

Windpocken

Infektionskrankheiten A-Z

Windpocken

Was sind Windpocken?

Windpocken sind eine Viruserkrankung, die aufgrund der hohen Ansteckungsfähigkeit meist im Kindesalter auftritt.
Windpocken werden durch Varizella-Zoster-Viren hervorgerufen. Diese bleiben nach der ersten Infektion lebenslang im Körper und können im späteren Leben eine Gürtelrose hervorrufen.

Informationen zu Windpocken

Wie äußert sich die Erkrankung?
Die Erkrankung beginnt 8 – 28 Tage nach der Ansteckung mit einem juckenden, in Schüben auftretenden Hautausschlag und Fieber. Die roten Flecken entwickeln sich zu flüssigkeitsgefüllten Bläschen und schließlich zu Krusten. Sie finden sich sowohl auf der Haut, als auch auf den Schleimhäuten. Vor allem Erwachsene können hohes Fieber entwickeln und sich schwerkrank fühlen. Nach 1 – 2 Wochen heilt der Ausschlag ab.
Bei Erwachsenen und speziell bei Schwangeren kann infolge einer Infektion mit Windpocken eine Lungenentzündung als schwerwiegende Komplikation auftreten. In seltenen Fällen kommt es zu einer Hirnhautentzündung (Meningitis).
Eine Infektion in der 5. – 24. Schwangerschaftswoche führt in 1 – 2 % der Fälle zu Fehlbildungen des ungeborenen Kindes. Gefürchtet sind die Windpocken auch zum Zeitpunkt der Geburt, da es bei erkrankten Neugeborenen, deren Mütter keine Abwehrstoffe haben, zu lebensbedrohlichen Verläufen kommen kann.
Bei einer Erkrankung an Gürtelrose während der Schwangerschaft ist bisher kein erhöhtes Risiko für das Kind beobachtet worden.


Wie wird die Erkrankung übertragen?
Die Viren gelangen bei den Windpocken durch kleinste Tröpfchen, z. B. beim Sprechen in die Luft (Tröpfcheninfektion) und können auch als Schmierinfektion durch die Bläschenflüssigkeit übertragen werden. Windpocken sind sehr ansteckend.
Bei einer Gürtelrose ist nur der Bläscheninhalt ansteckend, der über die Luft oder direkt übertragen, zu Windpocken, nicht jedoch zur Gürtelrose führen kann.
Die durchgemachte Erkrankung hinterlässt einen lebenslangen Schutz vor Windpocken. Ob ein Schutz besteht, kann im Einzelfall durch eine Blutuntersuchung festgestellt werden.

Wie wird die Erkrankung behandelt?
Da es sich um eine durch Viren ausgelöste Krankheit handelt, sind Antibiotika unwirksam. Behandeln kann man mit fiebersenkenden und mit juckreizstillenden Medikamenten sowie mit Salben gegen den Hautausschlag. Bei Komplikationen, immungeschwächten Patienten sowie bei Gürtelrose wird mit virushemmenden Mitteln behandelt.

Wie lange ist ein Erkrankter ansteckungsfähig?
Bei Windpocken beginnt die Ansteckungsfähigkeit 1 – 2 Tage vor Erkrankungsbeginn und endet 5 – 7 Tage, nachdem die letzten Bläschen entstanden sind.
Eine Gürtelrose ist ansteckend, bis die letzten Bläschen verkrustet sind.

Wie schütze ich mich und andere vor Ansteckung?
Immungeschwächte Personen und nicht immune Schwangere sollten den Kontakt zu Erkrankten meiden.

Ist eine Impfung möglich?
Zum Schutz vor Windpocken gibt es einen gut verträglichen Impfstoff. Seit 2004 wird die Impfung für alle Kinder und Jugendlichen ab dem 12. Lebensmonat empfohlen.
Des Weiteren sollten sich Frauen mit Kinderwunsch vor der Schwangerschaft, Kontaktpersonen von Immungeschwächten sowie Beschäftigte im Gesundheitswesen, die noch keine Windpocken hatten, impfen lassen. Nicht geimpft werden sollte, wenn eine akute Erkrankung oder eine erworbene Immunschwäche bestehen. Auch Schwangere dürfen nicht mehr geimpft werden. Für sie gibt es im Bedarfsfall zum Schutz ein Immunglobulin.

Welche Regelungen gelten für Gemeinschaftseinrichtungen?
Kinder und Beschäftigte, die an Windpocken erkrankt sind, dürfen Gemeinschaftseinrichtungen vorübergehend nicht besuchen, weil sie andere anstecken könnten. Bereits der Verdacht auf eine solche Erkrankung führt zu einem Besuchsverbot.
Die Einrichtung darf wieder besucht werden, wenn nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung nicht mehr zu befürchten ist. Dies ist 7 Tage nach Beginn einer unkomplizierten Erkrankung, d. h.  mit dem vollständigen Verkrusten aller Bläschen, der Fall. Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich.
Das Besuchsverbot gilt auch für nichtimmune Personen, die in ihrer Wohngemeinschaft Kontakt zu Erkrankten oder Erkrankungsverdächtigen hatten.

Ist die Erkrankung meldepflichtig?

  1. Ärzte und Labore: Meldepflichtig sind der Verdacht, die Erkrankung sowie der Tod an Masern oder der Labornachweis der Erkrankung.
  2. Kindergemeinschaftseinrichtung: Es besteht eine Mitteilungspflicht für erkrankte Beschäftigte und Kinder bzw. deren Sorgeberechtigten gegenüber der Gemeinschaftseinrichtung und eine Meldepflicht der Einrichtungen an das zuständige Gesundheitsamt.

inhalte teilen