Hepatitis B

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Hepatitis B

Was ist eine Hepatitis B?

Hepatitis B ist eine durch das Hepatitis B-Virus (kurz: HBV) hervorgerufene Infektionskrankheit, die zu einer akuten Leberentzündung führen kann.
Viele Hepatitis B-Infektionen verlaufen unbemerkt.
Die Erkrankung verläuft in etwa 5 – 10 % der Fälle chronisch. Bei Säuglingen und Kleinkindern geht Hepatitis B sogar in 80 – 90 % der Fälle in eine chronische Verlaufsform über. In ca. 1 % der Fälle verläuft die akute Erkrankung tödlich.

Informationen zu Hepatitis B

Wie äußert sich die Erkrankung?
Viele Hepatitis B-Infektionen verlaufen unbemerkt.
6 Wochen – 6 Monate nach der Ansteckung kommt es bei vielen Patienten zu Übelkeit, Erbrechen, Fieber, Kopf- und Gelenkschmerzen sowie Abgeschlagenheit, wie bei einer Grippe. Wenige Tage später kann eine Gelbfärbung der Augen und/oder der Haut mit Juckreiz folgen. Der Urin kann sich braun, der Stuhl hell verfärben.
Die Erkrankung verläuft in etwa 5 – 10 % der Fälle chronisch. Bei Säuglingen und Kleinkindern geht Hepatitis B sogar in 80 – 90 % der Fälle in eine chronische Verlaufsform über. Diese kann zu einer Leberzirrhose oder Leberkrebs führen.

Wie wird die Erkrankung übertragen?
Das Hepatitis B-Virus ist außerordentlich ansteckend. Bereits kleinste Mengen reichen aus, um sich anzustecken.
Übertragen wird das Virus hauptsächlich durch ungeschützten Geschlechtsverkehr, seltener durch erregerhaltiges Blut und Blutprodukte.
Zudem ist eine Übertragung von der Mutter auf das ungeborene Kind möglich. Das Kind kann sich während der Schwangerschaft oder unter der Geburt mit dem Hepatitis B-Virus infizieren.
Weitere Infektionsquellen sind medizinische Instrumente, Akupunktur- und Tätowiernadeln, Nadeln zum Durchstechen der Ohrläppchen und Piercings etc., wenn die Instrumente nicht keimfrei sind. In der Drogenszene stellen mehrfach verwendete Spritzen eine weitere Infektionsquelle dar.

Wie wird die Erkrankung behandelt?

In der Regel reicht eine Behandlung der Beschwerden aus (sog. symptomatische Behandlung).
Bei schweren akuten oder bei chronischen Verläufen kann eine medikamentöse Behandlung sinnvoll sein.
Alkohol und leberschädigende Medikamente sollten während der Erkrankung vermieden werden.

Wie lange ist ein Erkrankter ansteckungsfähig?
Solange im Blut eines Erkrankten Viren nachweisbar sind, kann er andere anstecken.
Die Ansteckungsfähigkeit beginnt schon vor dem Auftreten von Symptomen. Diese bleibt dann meist lebenslang bestehen und ist unabhängig davon, ob die Infektion zu einer bemerkbaren Erkrankung geführt hatte.
Ob ein Patient ansteckend bleibt, kann nur durch Blutuntersuchungen geklärt werden.

Wie schütze ich mich und andere vor Ansteckung?

  •  Verwenden Sie bei der Wundversorgung (Erste Hilfe etc.) immer Einmalhandschuhe.
  • Benutzen Sie beim Geschlechtsverkehr mit unbekannten oder ansteckenden Partnern ein Kondom.
  • Schützen Sie sich vor direktem Blutkontakt (oder anderen Körperflüssigkeiten), insbesondere bei Verletzungen an der eigenen Haut oder Schleimhaut.
  • Verwenden Sie zur Körperpflege eigene Zahnbürsten, Rasierer, Nagelscheren etc.
  • Achten Sie darauf, dass beim Tätowieren und Piercen ausschließlich keimfreie Instrumente verwendet werden.
  • Sind Sie an Hepatitis B erkrankt, informieren Sie bei jeder ärztlichen, bzw. zahnärztlichen Untersuchung Ihren Arzt darüber.

Ist eine Impfung möglich?
Es steht ein wirksamer, gut verträglicher Impfstoff gegen das Hepatitis B-Virus zur Verfügung. Er bietet in der Regel einen Schutz über einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren.
Da eine Infektion mit dem seltenen Hepatitis D-Virus nur bei Personen möglich ist, die mit dem Hepatitis B-Virus infiziert sind, schützt die Impfung auch vor diesen Viren.

Wem ist die Impfung zu empfehlen?

  •  Allen Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr.
  • Beschäftigten in medizinischen Einrichtungen, sowie anderen Personen mit Infektionsrisiko durch Blutkontakte.
  • Personen mit längerem Gefängnisaufenthalt, Drogenkonsumenten.
  • Kontaktpersonen von an Hepatitis B Erkrankten (Inkubationsimpfung).
  • Personen mit Sexualverhalten mit hoher Infektionsgefährdung.

Welche Regelungen gelten für Gemeinschaftseinrichtungen?
Wenn ihr Allgemeinbefinden es zulässt, können Kinder oder Beschäftigte, die an Hepatitis B erkrankt sind, Gemeinschaftseinrichtungen besuchen.
Eine Ausnahme von dieser Regel stellen Kinder mit ungewöhnlich aggressivem Verhalten (Beißen), mit Blutungsneigung oder mit schweren Hauterkrankungen dar. Hier muss die Entscheidung individuell in Absprache mit dem Gesundheitsamt getroffen werden.

Ist die Erkrankung meldepflichtig?
Ärzte und Labore: Meldepflichtig sind der Verdacht, die Erkrankung sowie der Tod an Hepatitis B sowie der Labornachweis des Hepatitis B-Virus.

 

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