Borreliose

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Borreliose

Was ist eine Borreliose?

Die Borreliose, auch Lyme-Borreliose genannt, ist die häufigste durch Zecken übertragene Erkrankung in Europa.
Sie wird ausgelöst durch Bakterien der Art Borrelia burgdorferi. Etwa 5 – 35 % der Zecken tragen diese Bakterien in sich.
Besonders groß ist die Ansteckungsgefahr mit Borreliose in der Zeit zwischen März und Oktober.

Informationen zu Borreliose

Wie äußert sich die Erkrankung?
Die Beschwerden der Lyme-Borreliose können sehr unterschiedlich sein und betreffen insbesondere die Haut, das Nervensystem, die Gelenke und das Herz.
Je nach Beschwerden kann die Zeit bis zum Erkrankungsbeginn (Inkubationszeit) stark variieren:

  1. Stadium: Tage bis Wochen nach einem Zeckenstich entsteht an der Stelle des Zeckenstichs eine scharf abgegrenzte, ringförme Rötung, die in der Mitte oft blasser ist als am Rand, die sog. Wanderröte (Erythema migrans). Dieses anfängliche Stadium kann von unspezifischen Allgemeinerscheinungen wie Fieber, Bindehautentzündung, Kopf-, Gelenk und Muskelschmerzen sowie Lymphknoten-schwellungen begleitet sein.
  2. Stadium: Selten können Borrelien auch das Nervensystem befallen. Nach Wochen bis Monaten empfinden Erkrankte brennende Nervenschmerzen, die sich vor allem nachts verschlimmern. Auch entzündliche Nervenreizungen sind möglich, die zu Taubheitsgefühlen, Seh- oder Hörstörungen und in seltenen Fällen zu Lähmungen des Rumpfes, der Arme oder Beine führen.
    Bei Kindern tritt häufiger eine Hirnhautentzündung auf, die mit starken Kopfschmerzen oder mit plötzlichen Gesichtslähmungen einhergehen kann. Auch eine Erkrankung des Herzens kommt in diesem Stadium vor.
  3. Stadium: Im Spätstadium können nach Monaten bis Jahren bei 5 % der Betroffenen Gelenkentzündungen und Entzündungen der Haut, des Herzens, des Rückenmarks oder Gehirns vorkommen.

Wie wird die Erkrankung übertragen?
Die Übertragung erfolgt in Mitteleuropa durch den Stich einer Zecke (Holzbock).
In Deutschland ist nach einem Zeckenstich bei etwa 1 bis 6 von 100 Gestochenen mit einer Erkrankung zu rechnen. Das Erkrankungsrisiko steigt deutlich mit der Dauer des Saugaktes.
Die Erkrankung wird nicht von Mensch zu Mensch übertragen.

Wie wird die Erkrankung behandelt?
Eine Behandlung mit Antibiotika ist in der Frühphase in der Regel am erfolgreichsten.
Eine vorbeugende Antibiotikagabe nach einem Zeckenstich wird nicht empfohlen.

Wie schütze ich mich und andere vor Ansteckung?
Die Gefahr eines Zeckenbisses besteht vor allem bei Aufenthalten im Freien mit Kontakt zu bodennahen Pflanzen (hohes Gras, Sträucher).

  • Tragen Sie Kleidung, die möglichst viel Körperoberfläche bedeckt (z. B. lange Hosen, langärmelige Hemden und geschlossenes Schuhwerk). Helle Kleidung empfiehlt sich, da die winzigen, dunklen Zecken so besser erkennbar sind.
  • Benutzen Sie Zecken-abweisende Mittel (Repellentien). Nach etwa zwei Stunden lässt die Wirkung allerdings nach.
  • Nach Aufenthalten in der Natur sollte der Körper (vor allem auch bei Kindern) sorgfältig nach Zecken abgesucht werden. Suchen Sie deshalb besonders in den Kniekehlen, Leisten, unter den Achseln, hinter den Ohren sowie am Kopf und Haaransatz.
  • Bei Zeckenbefall muss die Zecke umgehend entfernt werden. Dabei sollten möglichst alle Teile der Zecke entfernt werden, um eine Entzündung zu vermeiden.
    Hierzu greift man die Zecke mit einer Pinzette oder einem speziellen Zeckenentfernungsinstrument direkt an der Haut, also im Kopfbereich der Zecke, an ihren Mundwerkzeugen (niemals am vollgesogenen Körper!) und zieht sie in einem Zug, langsam und gerade aus der Haut.
    Verzichten Sie auf Manipulationen an der Zecke zum Beispiel mit Öl, Cremes oder durch Zerquetschen, weil dadurch möglicherweise vermehrt Borrelien freigesetzt werden. Desinfizieren Sie im Anschluss sorgfältig die kleine Wunde an der Stichstelle.

Ist eine Impfung möglich?
Eine Schutzimpfung gegen Borreliose steht in Europa bisher nicht zur Verfügung.
Eine Impfung gegen die durch Zecken übertragene Virusinfektion FSME (Frühsommer-Meningo-Enzephalitis) bietet keinen Schutz vor Borreliose.

Welche Regelungen gelten für Gemeinschaftseinrichtungen?
Für Gemeinschaftseinrichtungen sind keine besonderen Regelungen zu beachten.

Ist die Erkrankung meldepflichtig?
In Hessen besteht keine Meldepflicht für Borreliose.

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