Hygiene in Krankenhäusern - Aufbereitung von Medizinprodukten (Instrumente)

Hygiene in Krankenhäusern - Aufbereitung von Medizinprodukten (Instrumente)

Hygiene in Krankenhäusern in Frankfurt am Main

Hygiene in Krankenhäusern - Aufbereitung von Medizinprodukten (Instrumente)

Werden Instrumente nicht sachgerecht aufbereitet, können hierdurch Infektionen übertragen und Krankheiten ausgelöst werden. Deswegen wird der Aufbereitung von Instrumenten (Fachsprache: Medizinprodukten) eine hohe Bedeutung beigemessen. Sie ist gesetzlich geregelt im Medizinprodukterecht, darüber hinaus gibt es detaillierte fachliche Empfehlungen der Kommission für Kranken-haushygiene und Infektionsprävention KRINKO gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte BfArM.

 

Zuständige Behörden für das Medizinproduktegesetz und die einschlägige Verordnung sind Regierungspräsidien, nicht die Gesundheitsämter. Die Regierungspräsidien berücksichtigen primär Sicherheits- und Arbeitsschutzaspekte und nicht allgemeinhygienische Fragen. Die Gesundheitsämter hingegen überwachen die Aufbereitung der Medizinprodukte in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen für Therapie/Pflege auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes und der fachlichen Empfehlungen der KRINKO/BfArM.

 

Eine Voraussetzung zur sachgerechten Aufbereitung der Medizinprodukte ist zunächst die Risikobewertung und Einstufung der Medizinprodukte. Dabei werden die Instrumente zum einen im Hinblick auf ihre Anwendung am Patienten, aber auch im Hinblick auf die Aufbereitungsverfahren selbst eingestuft:

 

Risikobewertung von Medizinprodukten (MP) im Hinblick auf die Anwendung am Patienten:

 

  • Unkritisch: MP, die lediglich mit intakter Haut in Berührung kommen; diese müssen gereinigt, ggf. desinfiziert werden
  • semikritisch: MP, die mit Schleimhaut oder krankhaft veränderter Haut in Berührung kommen; diese müssen desinfiziert werden (z. B. Endoskope)
  • kritisch: MP, die Haut oder Schleimhaut durchdringen und dabei in Kontakt mit Blut, inneren Geweben oder Organen kommen, einschließlich Wunden; diese müssen sterilisiert werden (z.B. Skalpell und Endoskopschlinge)

 

Risikobewertung von Medizinprodukten im Hinblick auf die Aufbereitung:

 

  • A: ohne besondere Anforderungen an die Aufbereitung, d.h. der Aufbereitungserfolg kann visuell überprüft werden (semikrit: Spekulum, krit.:Wundhaken)
  • B: mit erhöhten Anforderungen an die Aufbereitung. MP, bei denen die Effektivität der Reinigung nicht durch Inspektion unmittelbar beurteilbar ist (z. B. wegen langer, enger, insbes. endständiger Lumina) Hohlräumen mit nur einer Öffnung (keine Durchspülung, sondern nur Verdünnung möglich), komplexe, schlecht zugänglicher und daher schlecht bespülbare Oberflächen.
  • C: mit besonders hohen Anforderungen: d.h. kritische MP, die nicht dampfsterilisierbar sind.

 

Grundsätzlich müssen unkritische Medizinprodukte gereinigt und/oder desinfiziert werden, semikritische Medizinprodukte müssen desinfiziert und kritische Medizinprodukte müssen sterilisiert werden.

 

Unmittelbar nach Erscheinen der KRINKO-BfArM-Empfehlung überprüfte die Hygieneabteilung des Gesundheitsamtes die Aufbereitung der Medizinprodukte schwerpunktmäßig und setzte diese Überprüfungen regelmäßig fort, bis alle Anforderungen erfüllt waren. Die zunächst sehr häufigen und gravierenden Mängel konnten im Lauf der Zeit alle abgestellt werden. Im Jahre 2011 wurden nochmals alle Zentralsterilisationseinheiten schwerpunktmäßig begangen. Alle erfüllten die Anforderungen der KRINKO-BFArM-Empfehlung und bereiteten die Medizinprodukte nach validierten Verfahren auf.

 

Stand: Februar 2017

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