Hygiene in Alten- und Pflegeheimen

Hygiene in Alten- und Pflegeheimen

Hygiene im Altenpflegeheim

Hygiene in Alten- und Pflegeheimen

Altenheime, Altenwohnheime und Altenpflegeheime unterliegen nach § 36 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes der seuchenhygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt. Die Erfahrungen der regelmäßigen Überwachung der insgesamt 31 Altenpflegeheime durch das Gesundheitsamt der Stadt Frankfurt am Main von 1989 bis 1999 wurden in einem Bericht zusammengestellt.

 

Wesentliche Ergebnisse: 1989 hatte nur ein Heim einen Reinigungs- und Desinfektionsplan und keines einen Hygieneplan. Bis 1998 lagen in 29 Heimen Reinigungs- und Desinfektionspläne und in mehr als der Hälfte der Heime entsprechende Hygienepläne vor. Weitere sind in Arbeit. Die Ausstattung mit Händedesinfektionsmittelspendern und deren Wartung, die Anwendung von Desinfektionsmitteln und die allgemeinen Kenntnisse über Desinfektion und Sterilisation konnten deutlich verbessert werden: 1998 hatten 24 Heime die empfohlenen Hygieneschulungen für das Personal durchgeführt. – Auch in den Küchen liegen inzwischen in fast allen Einrichtungen Reinigungs- und Desinfektionspläne und in zunehmendem Maße auch Hygienepläne vor. Die Rückstellproben werden fast ausnahmslos korrekt durchgeführt.

 

Schlussfolgerung und Ausblick: Die Situation der Hygiene in den Altenpflegeheimen in Frankfurt am Main und insbesondere auch das Interesse der Heimleitungen und des Personals an hygienerelevanten Fragen hat sich in den letzten Jahren stetig verbessert. Einige der derzeit noch bestehenden Hauptprobleme sind z.B. neben dem Tragen von Privat- statt Berufskleidung die oft erheblichen Unsicherheiten im Umgang mit MRSA-kolonisierten oder erkrankten Bewohnern.

 

Der Bericht: "Hygiene in Alten- und Pflegeheimen – Erfahrungen aus der Überwachung des Gesundheitsamtes der Stadt Frankfurt am Main von 1989 bis 1999" ist als .pdf-Datei verfügbar oder kann kostenlos bei uns angefordert werden

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