Kontrollierte Heroinvergabe

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Kontrollierte Heroinvergabe

Kontrollierte Heroinvergabe bezeichnet die medizinische Verschreibung von Diamorphin (synthetisches Heroin) an langjährig opiatabhängige Patient/innen. Sie schließt eine begleitende psychosoziale Betreuung mit ein. Die Diamorphinvergabe kann Teil eines Behandlungskonzeptes zur ärztlichen Behandlung der Opiatabhängigkeit sein.

 

Vorrausetzungen für die Behandlung

 

Nach der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) kann zur Behandlung einer schweren Opiatabhängigkeit Diamorphin vom Arzt nur verschrieben werden, wenn

 

  1. eine seit mindestens fünf Jahren bestehende Opiatabhängigkeit vorliegt, verbunden mit schwerwiegenden somatischen und psychischen Störungen bei derzeit überwiegend intravenösem Konsum,
  2. ein Nachweis über mindestens zwei erfolglos beendete Behandlungen der Opiatabhängigkeit vorliegt, davon eine mindestens sechsmonatige Behandlung einschließlich psychosozialer Betreuungsmaßnahmen und
  3. der Patient oder die Patientin das 23. Lebensjahr vollendet hat.

 

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Substitutionsambulanz.

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