Sozialpädagogische Förderung und Jugendhilfeangebote an allgemeinbildenden Schulen

Sozialpädagogische Förderung und Jugendhilfeangebote an allgemeinbildenden Schulen

Jugendhilfe und sozialpädagogische Förderung

Sozialpädagogische Förderung und Jugendhilfeangebote in allgemeinbildenden Schulen

Jugendhilfeangebote in allgemeinbildenden Schulen werden im Auftrag des Stadtschulamtes und auf Beschluss der Stadtverordnetenversammlung und des Jugendhilfeausschusses von Trägern der freien Jugendhilfe durchgeführt. Gesetzliche Grundlage sind die §§ 11 und 13.1 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz).

Weitere Informationen

Jugendhilfeangebote in Schulen sind Teil des schulischen Gesamtangebots, die Aktivitäten werden auch durch das Hessische Schulgesetz gerahmt.
Kindern und Jugendliche werden in ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung gefördert, bekommen Ansprechpartner bei persönlichen, schulischen oder familiären Problemen und Unterstützung bei der beruflichen Orientierung.
Das Stadtschulamt ist zuständig für die Programmentwicklung und –steuerung, das Controlling und die Trägerberatung.

Förderprogramme

• Sternpiloten – Frankfurter Lerngruppen
• Jugendhilfe in der Grundschule
• Jugendhilfe in der Schule
• Berufliche Orientierung
• Bedarfsgerechte, zusätzliche sozialpädagogische Angebote an Schulen
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