Teilplan IV: Stationäre Erziehungshilfen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Teilplan IV: Stationäre Erziehungshilfen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Junge Menschen und Jugendhilfeplanung

Teilplan IV

Stationäre Erziehungshilfen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27. Januar 2000 wurde der Magistrat beauftragt, Arbeitsfelder der Jugendhilfe sozialraumorientiert zu untersuchen. Der hier vorgelegte Teilplan IV „Stationäre Erziehungshilfen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in verschiedenen Einrichtungsformen der Hilfen zur Erziehung“ ist das dritte Arbeitsergebnis dieses Auftrags. Erarbeitet haben den Teilplan die städtische Jugendhilfeplanung und eine Arbeitsgruppe von Mitgliedern der AG 78 „Arbeitsgemeinschaft Träger Frankfurter Einrichtungen“. Der Teilplan IV beschreibt das Leistungsangebot von stationären und teilstationären Hilfen verschiedener Träger. Er zeigt am Beispiel der unterschiedlichen Einrichtungsformen die verschiedenen Perspektiven für die Kinder und Jugendlichen auf: die Rückkehr in die eigene Familie, die Erziehung in einer anderen Familie oder das längerfristige Aufwachsen in einer Einrichtung und eine Verselbständigung in betreuten Wohnformen.

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