Frankfurt, November 2014. Wir freuen uns, Ihnen einen weiteren Bericht „Hygiene und Infektions-prävention in Frankfurt am Main“ vorlegen zu können.
Er umfasst die Jahre 2011 bis 2013, die gerade bei den Anforderungen an die Hygiene große Veränder-ungen gebracht haben – für die Einrichtungen aber auch für die Gesundheitsämter.
Das Infektionsschutzgesetz wurde novelliert und die Trinkwasserverordnung geändert. In Hessen trat die Infektionshygieneverordnung für medizinische Einrichtungen und eine Meldepflicht für besondere antibiotikaresistente Erreger (CRE Carbapenem-resistente Erreger) in Kraft.
Welche Auswirkungen haben die Gesetzesänderungen auf die Einrich-tungen, die Patienten, die Mieter, für Sie als Bürgerin oder Bürger? Bringt das tatsächlich mehr Sicherheit?