Ihre Rente

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Zusatzversorgungskasse

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Wie berechnet sich Ihre Betriebsrente?

Ihre betriebliche Altersversorgung errechnet sich aus Versorgungspunkten (VP). Dies funktioniert so: Für jedes Jahr werden Ihnen Versorgungspunkte gutgeschrieben. Dabei wird sowohl Ihr aktuelles Entgelt als auch Ihr Alter berücksichtigt. Beides wird mit Hilfe einer Altersfaktorentabelle in persönliche Versorgungspunkte umgerechnet. Daraus entsteht eine ständig wachsende individuelle Rentenanwartschaft.

Beispiel
Ein 30-jähriger Beschäftigter erzielt ein Bruttojahresentgelt von 30.000 €

30.000 € / 12.000 x 2,0 (Altersfaktor) = 5 VP

Da jeder Versorgungspunkt einen Wert von 4,00 € hat, ergibt sich in diesem Jahr ein Rentenzuwachs von 20 €.
Abschläge bei Ihrer gesetzlichen Rente wegen vorzeitiger Inanspruchnahme werden auch bei der Betriebsrente bis zu maximal 10,8 % berücksichtigt. Die Bruttorente vermindert sich um die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

 

Wann bekommen Sie Ihre Betriebsrente?

Die Betriebsrente beginnt grundsätzlich zum selben Zeitpunkt wie die Rente aus der Deutschen Rentenversicherung. Wenn Ihnen der Bescheid der Deutschen Rentenversicherung zugeht, legen Sie diesen bitte schnellstmöglich mit allen Anlagen bei Ihrer Personalstelle vor. Dort wird der Antrag aufgenommen und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an die ZVK weitergeleitet.
Sollten Sie im Rentenfall nicht mehr in einem Beschäftigungsverhältnis bei einem unserer Mitglieder stehen (beitragsfreie Versicherung), so wenden Sie sich bitte direkt an uns.
Betriebsrenten werden längstens für zwei Jahre nachgezahlt (Ausschlussfrist).

 

Wenn Sie nicht rentenversicherungspflichtig beschäftigt sind?

Für Nichtrentenversicherte (z.B. Ärzte, Architekten) gelten besondere Anspruchsvoraussetzungen. Die Regelungen der Deutschen Rentenversicherung finden entsprechend Anwendung.
Wenn Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht versichert sind oder dort keinen Rentenanspruch haben, bitten wir Sie, die Voraussetzungen für eine Rentengewährung rechtzeitig mit uns abzuklären. Dies gilt insbesondere für den Beginn der Rente; sie wird grundsätzlich erst ab dem Antragsmonat gezahlt.
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