Adoption im Ausland

Adoption im Ausland

Weitere Informationen

Adoption im Ausland

Adoption im Ausland

Die Prüfung der Voraussetzungen zur Anerkennung einer Adoption im Ausland durch das Standesamt erfolgt bei Beurkundung in die Personenstandsregister.
Ein förmliches Anerkennungsverfahren gibt es nicht, lediglich eine Überprüfung oder Feststellung ggf. eine Umwandlung einer schwachen in eine vollwertige Adoption durch das zuständige Vormundschaftsgericht.
Adoptionen aus Vertragsstaaten des Haager Adoptionsübereinkommens werden kraft Gesetzes anerkannt.

Weitere Auskünfte über:
+49 69 21273503 (Hotline) Bezirk Mitte und
+49 69 21245570 (Hotline) Bezirk Höchst

 

inhalte teilen