Urkundenbestellung

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Standesamt

Urkundenbestellung

Die Standesamtsbezirke Mitte und Höchst in Frankfurt am Main stellen verschiedene Urkunden für Personenstandsfälle aus, die in den Registern dieser Standesamtsbezirke beurkundet wurden.


Wie kann ich eine Personenstandsurkunde bestellen?

Aus aktuellem Anlass warnen wir vor der Nutzung von Drittanbieter-Seiten für die Online-Beantragung von Personenstandsurkunden.
Bitte nutzen Sie hierfür ausschließlich die auf dieser Seite verlinkten Online-Dienste.

 

Sie haben folgende Möglichkeiten eine Urkunde zu bestellen:


Online unter

 

Schriftlich per Brief:


Stadt Frankfurt am Main

Standesamt

34.32 Urkundenbestellung

Postfach (34.32)

60275 Frankfurt am Main

 

Stadt Frankfurt am Main

Standesamt

34.5 Urkundenbestellung

Postfach

60275 Frankfurt am Main


Bitte fügen Sie Ihrem Schreiben folgendes bei:

  • Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
    oder 
  • Ihres Reisepasses (Seite mit Angaben zu Vor- und Familiennamen) bei.

Bitte machen Sie in Ihrem Schreiben auch exakte Angaben über

  • Ihre E-Mailadresse
  • Ihre Telefonnummer
  • Zustellungsadresse

 

Sie erhalten zunächst eine Zahlungsaufforderung. Nach Begleichung der Rechnung durch e-Payment oder Überweisung werden Ihnen die gewünschten Urkunden zugestellt.

 

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit bis zu zwei Wochen betragen kann. Wir bitten innerhalb dieses Zeitraums von Anfragen abzusehen. Vielen Dank!

 

Persönlich:

 

Persönliche Vorsprachen sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

 

 

 Weitere Auskünfte zur Urkundenbestellung über:

Bezirk Mitte (Geburt- und Sterberegister) +49 69 21273503 (08:00 - 12:00 Uhr)
Bezirk Mitte (Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister) +49 69 21273502 (08:00 - 12:00 Uhr)
Bezirk Höchst +49 69 21245570 (08:00 - 12:00 Uhr)   

Wer kann die Ausstellung von Urkunden beantragen?

  1. der Betroffene selbst
  2. sein Ehegatte oder Lebenspartner (nicht bei geschiedener Ehe oder aufgelöste Lebenspartnerschaft)
  3. Kinder, Enkel, Urenkel usw. der betroffenen Person
  4. Eltern, Großeltern, Urgroßeltern usw. der betroffenen Person
  5. Geschwister (nur für Geburts- und Sterbeurkunde, sonst nach Nr. 7)
  6. derjenige, der ein berechtigtes Interesse an der Urkunde belegen kann (bitte entsprechende Nachweise vorlegen)
  7. derjenige, der eine schriftliche Vollmacht der Personen unter 1.-6. vorlegt

Gebühren

Ausstellung einer Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterbeurkunde (auch mehrsprachige Urkunden, Registerausdruck)

12,00 Euro

beglaubigter Registerausdruck (beglaubigte Abschriften)

12,00 Euro
 Ausstellung einer Übersetzungshilfe 12,00 Euro 
Jede weitere Urkunde aus demselben Register 6,00 Euro
Öffentliche Urkunde (keine Ermäßigung bei Mehrfachbestellung) 10,00 Euro
Bescheinigung über Namensänderung (keine Ermäßigung bei Mehrfachbestellung) 12,00 Euro
Suchgebühr pro angefangene Viertelstunde. Für das Suchen von Personenstandseinträgen, Auskünften aus den Registern und Sammelakten wird eine Gebühr in Höhe des tatsächlichen Zeitaufwands berechnet. 14,00 Euro
Urkunde zur Vorlage bei einer gesetzlichen Sozial-/Rentenversicherung (LVA, BfA) mit Nachweis gebührenfrei
Urkunde für Sozialhilfeberechtigte (mit Nachweis) jeweils die Hälfte der Gebühren

 

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