Erledigungen nach der Geburtsbeurkundung

Erledigungen nach der Geburtsbeurkundung

Anmeldung einer Geburt

Erledigungen nach der Geburtsbeurkundung

Nach der Beurkundung der Geburt Ihres Kindes sind verschiedene Anträge zu stellen. Dazu erhalten Sie von uns drei gebührenfreie Urkunden.

Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld und Mutterschaftshilfe

Kindergeld und Kinderzuschlag

 

Kindergeld können Sie bei Ihrer zuständigen Familienkasse beantragen. Diese richtet sich nach Ihrem Wohnort. Weitere Informationen z.B. zur Antragstellung oder Kontaktdaten finden Sie unter ArbeitsagenturExternal Link.

 

 

Elterngeld

 

Elterngeld können Sie bei Ihrer zuständigen Elterngeldstelle der Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales beantragen. Diese richtet sich nach Ihrem Wohnort. Weitere Informationen z.B. zur Antragstellung oder Kontaktdaten finden Sie unter www.elterngeld.hessen.de

 

 

Mutterschaftshilfe

 

Wenn Sie gesetzlich versichert sind können Sie die Mutterschaftshilfe bei Ihrer Krankenkasse beantragen.

Wenn Sie nicht versicherungspflichtig sind, können Sie Ihren Antrag beim Bundesversicherungsamt stellen. Weitere Informationen z.B. zur Antragstellung oder Kontaktdaten finden Sie unter www.bundesamtsozialesicherung.deExternal Link

 

Anmeldung bei der Meldebehörde

Das Standesamt meldet die Geburt Ihres Kindes an Ihre Meldebehörde.

 

Wenn Sie einen Kinderreisepass oder Personalausweis für Ihr Kind beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Meldestelle an Ihrem Wohnort. Sollten Sie in Frankfurt am Main wohnhaft sein, wenden Sie sich an das Bürgeramt, Statistik und WahlenInternal Link.

 

Sind Sie ausländische Staatsangehörige und Ihr Kind hat die deutsche Staatsangehörigkeit erworben, dann bringen Sie bitte die entsprechende Bescheinigung zur Meldebehörde mit.

Wir empfehlen Ihnen außerdem sich mit Ihrer Auslandsvertretung in Verbindung zu setzen, um Ihr Kind dort anzumelden.

 

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