Anmeldung einer Geburt
Liebe Eltern,
die Geburt Ihres Kindes ist ein aufregendes Ereignis. Als Standesamt möchten wir Ihnen Wissenswertes rund um die Beurkundung Ihres Kindes mit auf den Weg geben.
Ihr Kind ist in Frankfurt am Main geboren – wo melden Sie die Geburt an?
Das Standesamt Höchst beurkundet alle Neugeborenen, die in den Städtischen Kliniken in Höchst oder in den Stadtteilen Griesheim, Höchst, Nied, Schwanheim, Sindlingen, Sossenheim, Unterliederbach und Zeilsheim geboren wurden.
Bei einer Geburt im Geburtshaus sowie in allen anderen Stadtteilen und Krankenhäusern in Frankfurt (Bürgerhospital, Hospital zum Heiligen Geist, Krankenhaus Sachsenhausen, Nordwestkrankenhaus, St. Elisabethen Krankenhaus oder Klinikum der Johann-Wolfgang-von-Goethe-Universität) wird die Beurkundung im Standesamt Mitte vorgenommen.
Die Anmeldung des Kindes muss innerhalb von 7 Tagen nach der Geburt
im Krankenhaus oder persönlich beim Standesamt erfolgen.
Wenn Sie in einer Klinik entbunden haben, erfolgt die Übermittlung der
Geburtsanzeige durch das Krankenhaus.
In Zusammenarbeit mit einigen Krankenhäusern (kann beim jeweiligen Krankenhaus in der Patientenverwaltung erfragt werden)
bietet das Standesamt einen besonderen Service an:
Sie können die Unterlagen, die zur
Beurkundung der Geburt benötigt werden, im Krankenhaus abgeben. Ein Botendienst
bringt die Unterlagen zusammen mit der Geburtsanzeige in das Standesamt, damit
dort die Geburtsurkunden ausgestellt werden können.
Sie können uns die Unterlagen auch
gerne postalisch oder durch persönlichen Einwurf (Briefkasten im
Eingangsbereich beim Pförtner, Bethmannstraße 3) zukommen lassen.
Die fertigen Urkunden und Ihre
Unterlagen werden Ihnen gegen Gebühr per Einschreiben nach Hause geschickt.
Bei Hausgeburten und bei Geburten im Geburtshaus
müssen Sie die Geburt Ihres Kindes innerhalb einer Woche mit der
ausgefüllten Geburtsanzeige oder einer Bescheinigung der/des anwesenden Arztes,
Hebamme oder Entbindungspflegers persönlich beim zuständigen Standesamt
anmelden.
Eine persönliche Vorsprache ist nur erforderlich, wenn es sich um eine öffentliche Beurkundung handelt, wie Vaterschaftsanerkennungen oder Namenserteilungen.
Wenn Sie bereits ein Kind in Frankfurt am Main geboren haben, bitten wir Sie die Anmeldung der Geburt postalisch unter Verwendung des Fragebogens Ausfuellbogen Anmeldung GeburtInternal Link zu erledigen. Den Ausfüllbogen mit den erforderlichen Unterlagen können Sie im Standesamtsbezirk Mitte in den dafür vorgesehenen Briefkasten im Vorraum der Pforte, Bethmannstr. 3, einwerfen (bitte nicht in den Fristen-Briefkasten). In Höchst nutzen Sie bitte den Briefkasten in der Seilerbahn 2.
Bitte klären Sie per E-Mail oder telefonisch ab, ob eine persönliche Vorsprache erforderlich ist und vereinbaren Sie bei Bedarf einen Termin.
Zur Terminvereinbarung und bei weiteren Fragen, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Standesamtsbezirk:
Standesamt Mitte
E-Mail: anmeldung.neugeborene@stadt-frankfurt.de
Telefon: +49 69 21273505 (08:00 - 12:00 Uhr)
Standesamt Höchst
E-Mail: standesamt.hoechst@stadt-frankfurt.de
Telefon: +49 69 21245570 (08:00 - 12:00 Uhr)
Benötigte Unterlagen
Grundlage für die Beurkundung der Geburt Ihres Kindes ist in der Regel die Geburtsanzeige. Diese wird im Krankenhaus ausgefüllt und enthält die genaue Geburtszeit und den Geburtsort des Kindes. Außerdem werden die persönlichen Daten der Eltern sowie Vor- und Familienname des Kindes in die Anzeige aufgenommen.
Folgende Unterlagen werden vom Standesamt zur Ausstellung der Geburtsurkunden benötigt:
Wenn Sie verheiratet sind:
- Nachweis über die Eheschließung im Original (beglaubigte Abschrift vom Eheregister mit Hinweisen, beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch, Heiratsurkunde ggf. mit deutscher Übersetzung)
- Nachweis über die Geburtsregistrierung bei in Deutschland geborenen Eltern (Kopie der Geburtsurkunden oder Abstammungsurkunden, beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch)
- ggf. Nachweis über eine Namensänderung im Original (Erklärung beim Standesamt I in Berlin über die Führung eines Ehenamens, Registrierschein, Namensänderung bei Einbürgerung)
- formlose Erklärung der Eltern zum Vor- und Familiennamen des Kindes im Original
- Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses beider Elternteile ggf. mit Aufenthaltstitel
Wenn Sie nicht miteinander verheiratet sind:
- Nachweis über die Geburt im Original (Abstammungsurkunde oder Geburtsurkunde ggf. mit deutscher Übersetzung)
- formlose Erklärung der Eltern zum Vor- und Familiennamen des Kindes
- Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses beider Elternteile ggf. mit Aufenthaltstitel
- Vaterschaftsanerkennung und Zustimmungserklärung der Mutter im Original
-
Soll das Kind den Familiennamen des Vaters erhalten? Namenserteilung beim Standesamt oder Sorgeerklärung beim Jugendamt
und zusätzlich bei
ledige Mutter / lediger Vater:
- Nachweis über die Geburt im Original (Abstammungsurkunde oder Geburtsurkunde ggf. mit deutscher Übersetzung
geschiedene Mutter:
- Nachweis über die Eheschließung im Original (beglaubigte Abschrift vom Eheregister mit Hinweisen, beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch, Heiratsurkunde ggf. mit deutscher Übersetzung)
- Original rechtkräftiges Scheidungsurteil ggf. mit deutscher Übersetzung
- Nachweis über die Geburt im Original (Abstammungsurkunde oder Geburtsurkunde ggf. mit deutscher Übersetzung)
verwitwete Mutter / verwitweter Vater:
- Nachweis über die Eheschließung (beglaubigte Abschrift vom Eheregister mit Hinweisen, beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch, Heiratsurkunde ggf. mit deutscher Übersetzung)
- Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten ggf. mit deutscher Übersetzung
Diese Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie dient lediglich dazu, die am häufigsten vorkommenden Fallkonstellationen darzustellen. Im Einzelfall können durchaus noch weitere Unterlagen zur Beurkundung Ihres Kindes notwendig sein.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Gebühren
Die zu erhebenden Gebühren sind seit 01.01.2009 nicht mehr bundeseinheitlich. Das Standesamt Frankfurt ist verpflichtet, seine Gebühren nach Art. 3 Nr. 2 des Gesetzes zur Umsetzung des Personenstandsrechtsreformgesetzes (HAG PStG) zu erheben.
Sie betragen:
Erste deutsche oder internationale Geburtsurkunde | 12,00 Euro |
für jede weitere Ausfertigung der Geburtsurkunde | 6,00 Euro |
Urkunden zur Beantragung von Kindergeld, Elterngeld, Mutterschaftshilfe | gebührenfrei |
Eintragung in das internationale Stammbuch der Familie | 12,00 Euro |
Namenserteilung | 23,50 Euro |
Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung oder Mutterschaftsanerkennung | gebührenfrei |
Vereidigung eines Dolmetschers | 36,00 Euro |
Portokosten für Einschreiben | 4,25 Euro |