Verkehrswertgutachten

Verkehrswertgutachten

Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main

Verkehrswertgutachten des Gutachterausschusses für Immobilienwerte für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main

 

Sie benötigen den Verkehrswert einer Immobilie nach § 194 des Baugesetzbuches?

 

Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr

nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands

der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

 

Wozu werden Verkehrswertgutachten gebraucht?

 

Für Kauf- oder Verkaufsabsichten, Erbschafts- oder Schenkungssteuerzwecke, sonstige Steuerangelegenheiten, Vermögensaufteilungen, Scheidungsfälle, Gutachten für die Ermittlung von Vermögensschäden, Entschädigungen.

 

Gutachten_Deckblatt
Gutachten Deckblatt © Stadt Frankfurt am Main
Gutachten Deckblatt © Stadt Frankfurt am Main

Antragsberechtigung/ Antragsstellung

 

Gutachten können von Eigentümern, Inhabern von Rechten, Mietern und bestimmten Behörden beantragt werden. Sofern Sie nicht Eigentümer/in einer Liegenschaft sind, bitten wir um Einreichung einer Vollmacht durch den Eigentümer/ die Eigentümerin. 

Wenn Sie ein Gutachten beim Gutachterausschuss beantragen möchten, bitten wir Sie, den Gutachtenantrag an Ihrem Rechner auszufüllen, auszudrucken und ausgefüllt an uns zurückzusenden.

Das Verfahren wird beschleunigt, wenn Sie bereits bei der Antragstellung sämtliche Unterlagen einreichen. Hinweise hierzu finden Sie im Gutachtenantrag.

 

Beschluss

 

Die Ermittlung des Verkehrswertes erfolgt zum beantragten Stichtag mit Beschluss des Gutachterausschusses für Immobilienwerte für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main.

 

Gebühren

 

Für das Gutachten werden Gebühren und Auslagen erhoben. Die Ermittlung der Gebühren ist abhängig von der Höhe des ermittelten Wertes sowie von der Art des Bewertungsgegenstandes (bebaute bzw. unbebaute Liegenschaft, Erbbaurechte sowie sonstige Rechte (Nießbrauch, Wohnrecht, Rentenrecht, etc.). Die aktuelle Gebührenordnung können Sie am Ende der Seite herunterladen.

 

Stand: September 2022

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Kurt-Schumacher-Straße 10
60311 Frankfurt am Main
Bauteil A, 6 Stock
Telefon
E-Mail
Internet

Anfahrtsinformationen

Straßenbahn: Linien 11, 12, 14 und 18 Station: Börneplatz

U-Bahn: Linien U4, U5, U6 und U7, Station: Konstablerwache

S-Bahn: Linien S1-S6, S8 und S9, Station: Konstablerwache

Ihre Anreise:

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