Immobilienmarktbericht

Immobilienmarktbericht

Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main

Immobilienmarktbericht Frankfurt am Main

Der Gutachterausschuss für Immobilienwerte erstellt jährlich Immobilienmarktberichte.

Bitte beachten Sie auch die am Ende dieser Seite veröffentlichten Korrekturhinweise zu älteren Immobilienmarktberichten.

Das Bild zeigt die Titelseite der Broschüre "Immobilienmarkt Frankfurt am Main 2023"
Titelseite Immobilienmarktbericht Frankfurt am Main 2023 © Stadt Frankfurt am Main, Foto: 62.51 Lb

  

Inhalt

Im Immobilienmarktbericht werden die Entwicklungen am Frankfurt Immobilienmarkt sowie die Bewertungsrelevanten Grundstücksmarktdaten dargestellt. Die Berichte 2010 – 2021 enthalten darüber hinaus die Faktoren für die Bewertung gem. § 183 ff BewG für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main. Die Faktoren für die Bewertung ab dem Jahr 2022 finden Sie unter Erbschafts- / SchenkungssteuerInternal Link.

 

Der Gutachterausschuss für Immobilienwerte stellt die Immobilienmarktberichte für den Bereich Frankfurt am Main am Ende dieser Seite kostenfrei zum Download zur Verfügung. Weiterhin kostenpflichtig bleibt der Versand der Berichte per E-Mail sowie die Bereitstellung einer gedruckten Ausgabe. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Zeitaufwand, der für die Bereitstellung notwendig wird.

 

Umrechnungskoeffizienten für einfache Bürolagen

Der Gutachterausschuss hat im Juni 2021 Umrechnungskoeffizienten für einfache Bürolagen ermittelt. Diese Umrechnungskoeffizienten können Sie am Ende dieser Seite im pfd-Dokument „Umrechnungskoeffizienten für einfache Bürolagen“ einsehen.

 

Untersuchung 35 Jahre Immobilienmarkt Frankfurt am Main

Im Juni 2020 ist die Broschüre "35 Jahre Immobilienmarkt Frankfurt am Main" erschienen. Die Broschüre kann ebenfalls am Ende dieser Seite kostenfrei heruntergeladen werden. Eine gedruckte Ausgabe kann gegen eine Aufwandentschädigung erworben werden.

 

Hinweise zur Verwendung der Daten

Die Immobilienmarktberichte sind urheberrechtlich geschützt. Der Herausgeber hat das ausschließliche Recht, den Immobilienmarktbericht und dessen Informationsinhalt zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu bearbeiten und öffentlich wiederzugeben. Die Vervielfältigung für den eigenen, nicht kommerziellen Gebrauch und zur Verwendung in Verfahren vor einem Gericht, einem Schiedsgericht oder einer Behörde sowie für Zwecke der öffentlichen Sicherheit ist gestattet.

Darüber hinaus ist es gestattet, auf der Grundlage von nach Art und Umfang unwesentlichen Teilen der Immobilienmarktberichte eigene Produkte oder Dienste mit einer direkten oder indirekten Gewinnerzielungsabsicht in den Verkehr zu bringen. Hierbei ist ein Hinweis mit Quellenangabe nötig. Eine darüberhinausgehende Nutzung bedarf der Zustimmung des Herausgebers.

Die Immobilienmarktberichte werden mit größter Sorgfalt erstellt. Es gelten die gesetzlichen Haftungsbeschränkungen. Bei Nutzung der in den Berichten genannten wertrelevanten Daten ist eine kritische sachverständige Würdigung erforderlich.


Korrekturhinweis zum Immobilienmarktbericht 2022
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Wenn Sie den Immobilienmarktbericht 2022 vor dem 07.10.2022 heruntergeladen haben, laden Sie sich bitte das Dokument erneut herunter und beachten Sie folgende Änderungen unter Punkt 3.8.6.2 auf Seite 64 (Sachwertfaktoren Reihenendhäuser und Doppelhaushälften):

Tabelle "Sachwertfaktoren Reihenenhäuser und Doppelhaushälften 2022"
Sachwertfaktoren 2022 für Reihenendhäuser und Doppelhaushälften © Stadt Frankfurt am Main, Foto: 62.52.2 - Lb

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Korrekturhinweis zum Immobilienmarktbericht 2021
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Wenn Sie den Immobilienmarktbericht 2021 vor Juni 2021 erworben haben, korrigieren Sie bitte Zeile 4 der Tabelle 1.3.3.4 auf Seite XVIII (Liegenschaftszinssätze für Geschäftsgrundstücke sowie Liegenschaften deren Nutzungsart nicht mit der Nutzungsart der Richtwertzone übereinstimmt) mit den in folgender Tabelle enthaltenen Daten:

Tabelle Liegenschaftszinssätze für Geschäftsgrundstücke sowie Liegenschaften deren Nutzungsart nicht mit der Nutzungsart der Richtwertzone übereinstimmt
Liegenschaftszinssätze für Geschäftsgrundstücke sowie Liegenschaften mit von der Richtwertzone abweichender Nutzungsart © Stadt Frankfurt am Main, Foto: 62.51.2 - Lb

Anmerkungen zu den Immobilienmarktberichten 2015 und 2013

Immobilienmarktbericht 2015
: Auf den Seiten 45 bis 57 wird die Marktanpassung für die jeweiligen Gebäudetypen und Lagen durch zwei Berechnungen dargestellt. Unter a) werden Sachwerte und Kaufpreise gegenübergestellt, unter b) die Sachwertfaktoren. Die Darstellung der Sachwertfaktoren unter b) wurde jedoch nicht aus der unter a) dargestellten Regression des Verhältnisses Sachwert/Kaufpreis abgeleitet, sondern unabhängig berechnet. Aufgrund der z.T. geringen Stichproben können relevante Abweichungen zwischen beiden Ergebnissen entstehen.

Bei der meist üblichen Darstellung der Sachwertfaktoren im Verhältnis Sachwertfaktor/Sachwert handelt es sich um eine Darstellung von untereinander nicht unabhängigen Größen. Der Korrelationskoeffizient dieser Gegenüberstellung ist wesentlich geringer als der Korrelationskoeffizient der Gegenüberstellung von Sachwert zu Kaufpreis.

Bei der Wahl des angemessenen Sachwertfaktors sind obige Ausführungen zu beachten.

Immobilienmarktbericht 2013: Durch eine Neuberechnung der Stichprobe auf Seite 33 (Kapitel 3.8.3.1: Liegenschaftszinssätze Büronutzung) im September 2014 hat sich eine Verschiebung der oberen Grenze des Konfidenzintervalls ergeben. Die veränderten Daten finden Sie Downloadbereich unten auf dieser Seite (MB_2013_Update).
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