Handbuch Beihilferecht EU

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Handbuch Europäisches Beihilferecht für Kommunen und kommunale Unternehmen

Die Bedeutung des europäischen Beihilfenrechts nimmt auch für die wirtschaftliche Betätigung der Stadt Frankfurt am Main ständig zu. Dabei ist die Stadt Frankfurt am Main mit den Anforderungen aufgrund der europa- und beihilfenrechtlichen Regelungen und deren Umsetzung in nationales Recht bereits seit geraumer Zeit konfrontiert.
Das europäische Beihilfenrecht ist in der Verwaltungspraxis häufig schwer fassbar. Dies liegt vor allem an der hohen Komplexität des Themas und der zumeist unvertrauten Sprache der europäischen Institutionen. Um dieses wichtige Rechtsgebiet – auch und insbesondere im Beteiligungsmanagement – praktisch greifbar zu machen, hat das Beteiligungsmanagement der Stadt Frankfurt a. M. (20.3) das von den kommunalen Spitzenverbände und gemeinsam mit dem Land Hessen und KPMG erstellten Handbuch ‚Europäisches Beihilferecht für Kommunen und kommunale Unternehmen‘ fachlich begleitet und darauf geachtet, dass es optimal auf die kommunale Praxis ausgerichtet ist.
In Kapitel 6 wird das prozesshaft angelegte Vorgehen zur Aufarbeitung der Beihilfethematik von dem sog. Beihilfecheck über den Betrauungsakt bis zur laufenden Umsetzungskontrolle (sog. Überkompensationskontrolle) dargestellt.
Wegen der erheblichen Risiken, die mit beihilfewidrigen Mittelgewährungen verbunden sind, wurde bereits in 2011 eine Prüfung (sog. Beihilfe-Check) durchgeführt. Neben einer Bestandsaufnahme des Beteiligungsportfolios umfasste die Prüfung auch, welche Verbesserungen am Rechtsrahmen von betroffenen städtischen Beteiligungsunternehmen vorgenommen werden können, damit diesen auch in Zukunft ein finanzieller Ausgleich für die Wahrnehmung ihrer wichtigen Aufgaben für die Stadt Frankfurt am Main gewährt werden kann. In Umsetzung der EU-Kommission wurden einzelne Beteiligungsunternehmen durch den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main (formal bestätigend) betraut und mittels gesellschaftsrechtlicher Weisung rechtsverbindlich für das betroffene Beteiligungsunternehmen normiert (sog. gesellschaftsrechtliche Lösung).
Dabei zeigt die Entwicklungen der letzten Jahre eine zum Teil deutliche Verschärfung der rechtlichen Vorgaben für die Finanzierung von Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge. So wurde von der Generaldirektion Wettbewerb über die Hessische Kommunalaufsicht im Sommer 2014 zum ersten Mal ein Bericht gemäß Artikel 9 des Freistellungsbeschlusses eingefordert. Gemeldet wurden Betrauungen, die ausschließlich im Bereich der Beteiligungsgesellschaften der Stadt Frankfurt am Main liegen. 


Kommunale Spitzenverbände, das Land Hessen und KPMG (Hrsg.)

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