Beteiligungsbericht 2018

Beteiligungsbericht 2018

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Beteiligungsbericht 2018

Beteiligungsunternehmen - Leistungen für ein lebenswertes Frankfurt

Wie wollen wir leben, was wollen wir erreichen und wie soll unsere Stadt in Zukunft aussehen? Das sind Fragen, die viele von uns umtreiben und auf die wir gemeinsam Antworten finden wollen. Die Digitalisierung ist keine Zukunftsvision mehr, sondern längst in unserem Alltag angekommen. Sie verändert unsere Gesellschaft und unser gemeinsames Zusammenleben. Sie ermöglicht aber auch, neue Wege zu gehen und dabei unser Klima zu schonen. Trotzdem entscheiden letztendlich alle gemeinsam mit ihrem Verhalten, wie sich unsere Stadt entwickelt. So wird die Zukunft Frankfurts durch alle Bürgerinnen und Bürger, die hier leben, wohnen und arbeiten beeinflusst.

Der nunmehr zwanzigste Beteiligungsbericht in Folge enthält im ersten Abschnitt (Allgemeiner Teil) der gedruckten Version wie bisher übergeordnete Informationen z. B. zu den gesetzlichen Grundlagen, dem allgemeinen Umsetzungsstand des Public Corporate Governance Kodex und der Organisation des Beteiligungsmanagements. Hier finden sich - basierend auf den geprüften Jahresabschlüssen 2018 - zusammen fassende Zahlenübersichten zu den städtischen Beteiligungen sowie Aussagen zu den wesentlichen Veränderungen im Beteiligungsbestand. Zur Erhöhung der Transparenz wird wie im Vorjahr bei der Darstellung der Beteiligungszahl auf mindestens 20 Prozent abgestellt. Hierbei liegt die Definition der Hessischen Gemeindeordnung unter Berücksichtigung der Auslegung durch den Stadtverordnetenbeschluss (§ 841 vom 15.12.2016) der Stadt Frankfurt am Main zu Grunde.

Der zweite Abschnitt der gedruckten Version enthält die Einzeldarstellungen zu den wesentlichen Beteiligungen, d. h. zu allen direkten Beteiligungen ab 20 % sowie zu ausgewählten indirekten Beteiligungen.

Der Beteiligungsbericht 2018 wurde wie in den Vorjahren ergänzt um den "Trägerbericht Nassauische Sparkasse", der im dritten Abschnitt wiedergegeben ist.

In der digitalen Anlage in der Einstecklasche auf der letzten Seite werden seit der Änderung der Hessischen Gemeindeordnung vom 16.12.2011 zusätzlich die weiteren mittelbaren Beteiligungen mit einem durchgerechneten Anteil ab 20 %, seit 2014 außerdem die direkten Beteiligungen unter 20 % dargestellt. Die digitale Anlage enthält auch eine grafische Darstellung des Gesamtportfolios.