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Stabsstelle Inklusion

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Schublade
antike Schublaben, beschriftet 'uralt', 'alt', 'jung' und darin befindliche Karteikarten © Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Mit der Ratifizierung der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen im Jahr 2009 hat sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zu treffen, damit für alle Menschen, ob mit oder ohne Beeinträchtigungen, Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eine Selbstverständlichkeit werden. Zu dieser Verpflichtung steht auch die Stadt Frankfurt am Main. Die Präambel der Konvention weist darauf hin, dass Menschen mit Behinderungen einen wertvollen Beitrag zum allgemeinen Wohl und zur Vielfalt unserer Gemeinschaft leisten. Sie betont, dass die Förderung des vollen Genusses der Menschenrechte und Grundfreiheiten durch Menschen mit Behinderungen sowie ihrer uneingeschränkten Teilhabe zu erheblichen Fortschritten in der menschlichen, sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung der Gesellschaft führt.


Die Stabsstelle, die zum Dezernat Bürgermeisterin, Diversität, Antidiskriminierung und gesellschaftlicher Zusammenhalt gehört, sorgt für den Informations- und Wissenstransfer innerhalb der Stadtverwaltung zum Thema Inklusion und berichtet der Stadtverordnetenversammlung über die Maßnahmen, die von allen Ämtern vorgenommen werden, um Inklusion umzusetzen sowie die Zugänglichkeit zu Gebäuden und Informationen barrierefrei zu gestalten.


Zur Stabsstelle Inklusion gehört auch der Beauftragte der Stadt Frankfurt am Main für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Sein Aufgabenschwerpunkt liegt bei der Herstellung von Barrierefreiheit in allen öffentlichen Gebäuden, im öffentlichen Personen-Nahverkehr und im öffentlichen Raum.

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