Chronologie

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Chronologie

1896

Rechnungs-Revisions-Bureau (RRB – ansässig im Römer)
Erstmals wird am 08. Dezember 1896 eine Verordnung über die Gründung eines behördlichen Organs mit hauptberuflich tätigen Beamten geschaffen.

1898

Es wird ein Ausschuss mit 3 bis 5 Mitgliedern gebildet, der die Vorberatungen von Revisionsangelegenheiten übernimmt, die anschließend dem Magistrat vorgelegt werden.

1900

Erlass einer Revisionsordnung über die Aufgaben des Rechnungs-Revisions-Bureaus.

1920 / 1930

Das Verständnis der Revision ändert sich in der Weimarer Republik: Zu den bisherigen Aufgaben kommen mehr und mehr Prüfungen zu Verfahrens- und Organisationsfragen hinzu.

1921

Gründung der Kommission: „Städtisches Revisionsamt“ – Das RRB von 1896 bleibt als ausführende „Geschäftsstelle“ bestehen: Auf jahrzehntelanges Drängen der Stadtverordnetenversammlung wird eine gemischte Deputation aus 9 Stadtverordneten und 4 Magistratsmitgliedern eingesetzt, die durchschnittlich 5 – 6 Sitzungen pro Jahr abhalten. Das RRB führt als Geschäftsstelle die fachliche Arbeit für die Deputation durch. Damit haben sich die Aufgaben des Ausschusses zur Vorbereitung von Revisionsangelegenheiten von 1898 erledigt.

1922

Im Mai 1922 wird zum ersten Mal eine technische Revision eingeführt.

1924

Konflikt zwischen Magistrat und Stadtverordnetenversammlung:
Durch die „Ordnung betr. Errichtung der Revisionsdeputation“ vom 02. September 1924 sah sich die Stadtverordnetenversammlung in ihren Möglichkeiten, Kontrolle auszuüben eingeschränkt. Ein sieben Jahre andauernder Disput mit dem Magistrat entbrennt...

1930

Die Organisations- und Revisions-Deputation besteht aus 7 Magistratsmitgliedern (Ernennung erfolgt durch den Oberbürgermeister) sowie 7 Stadtverordneten.
Das RRB zieht in die Rückertstraße 6.

1931

Ordnung für die Revisions- und Organisationsdeputation: Die Stadtverordnetenversammlung setzt sich erneut durch. Die Revisions- und Organisationsdeputation löst die Kommission „Städtisches Revisionsamt“ ab und übernimmt auch im großen Maße Prüfungsaufträge der Stadtverordnetenversammlung. Das RRB als Geschäftsstelle wird umbenannt in Revisions- und Organisationsamt und zieht in die Braubachstraße 14.

1932

Preußische Gemeindefinanzverordnung vom 02. November 1932:
Diese Verordnung schreibt die Errichtung von Rechnungsprüfungsämtern bei Gemeinden mit mehr als 25.000 Einwohnern verbindlich vor. Für Frankfurt am Main, das dieser gesetzlichen Regelung längst vorausgeeilt war, bedeutet es die Einschränkung der lange erkämpften Beteiligungsrechte der Stadtverordnetenversammlung. Gesetzlich verankert wird die Unabhängigkeit des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes.

1933

Deputationssatzung für die Stadt Frankfurt am Main: Die Deputationssatzung vom 01. Juni 1933 schränkt die demokratische Selbstverwaltung der Stadt weiter ein. Die Bestimmungen des Revisions- und Organisationswesens von 1931 – und damit auch die Rechte der Stadtverordneten – werden faktisch aufgehoben.

1934

Rechnungsprüfungsamt:
Das Revisions- und Organisationsamt heißt nun Rechnungsprüfungsamt.

1938

Erlass einer Geschäftsordnung für das Rechnungsprüfungsamt.

1939 / 1945

Übernahme von Kriegsprüfungsaufgaben: Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes während des Krieges sind vor allem Beleg- und Kassenprüfungen sowie Vereinfachungen des Verwaltungsablaufes.

1945

Rechnungsprüfungsamt: Aufgrund der Hessischen Gemeindeordnung vom 21. Dezember 1945 wird das Amt wieder unabhängig.
Die demokratisch gewählte Stadtverordnetenversammlung kann sich jederzeit des Amtes „bedienen“.
Die technische Vorprüfung bei baulichen Arbeiten und technischen Anlagen wird durch das Rechnungsprüfungsamt bei einer Wertgrenze ab 10.000 DM bzw. 20.000 DM vorgenommen. Die Prüfung der Abrechnung erfolgt, sobald die veranschlagte Summe 10.000 DM übersteigt.
(Die Wertgrenzen werden in den zukünftigen Jahren stets angehoben).

1947

Revisionsdeputation: Vier Magistratsmitglieder und fünf Stadtverordnete befassen sich mit Angelegenheiten des Rechnungsprüfungsamtes und sind auch für die Organisations- und Wirtschaftsprüfungen der Verwaltung bestellt.

1948

Revisions- und Organisationsamt: Das Rechnungsprüfungsamt heißt erneut Revisions- und Organisationsamt (ROA) und erhöht auf Anregung der Revisionsdeputation in 1947 seine Mitarbeiterzahl.

1949

In den Adressbüchern der Stadt Frankfurt am Main von 1949 taucht das Revisions- und Organisationsamt mit der Anschrift Schaumainkai 37 auf.

1953

Geschäftsordnung: Die neue Geschäftsordnung für das Revisions- und Organisationsamt sieht vor, dass die Revisionsdeputation für das ROA zweimal im Jahr zusammentritt und insbesondere Fragen der Organisation und der Prüfungsberichte erörtert.

1954

Umzug des Revisions- und Organisationsamtes in die Buchgasse 9.

1959

Revisionsamt: Der Bereich Organisation wird abgetrennt. Diese Aufgaben werden von der Stadtkanzlei, dem heutigen Hauptamt, wahrgenommen.

1961

Revisionsdeputation: Bei der Neuordnung der bestehenden Deputationen wird die Revisionsdeputation nicht mehr neu gebildet.

1962

Revisionsordnung: Änderungen in der Hessischen Gemeindeordnung erfordern eine neue Fassung der Geschäftsordnung für das Revisionsamt. Es findet auch eine Umbenennung in „Revisionsordnung“ statt.

1965

Neufassung der Revisionsordnung: Erhöhung der Wertgrenzen für die Vorprüfung sowie Prüfung der Bauabrechnungen auf jeweils 100.000 DM.

1967

Bildung einer Magistratskommission: Es wird eine Magistratskommission „zur Prüfung der Stellungnahmen der Ämter zu den Beanstandungen in den Schlussberichten des Revisionsamtes über die Prüfung der Jahresrechnung“ gebildet.

1968

Prüfungsbeteiligung bei Datenverarbeitung: Das Revisionsamt ist bei der Aufstellung von Grundregeln für Datenverarbeitungsverfahren im Finanzwesen, in Einzelfällen auch in anderen Verwaltungsbereichen, sowie bei abschließenden Tests von Programmen beteiligt.

1971

Umzug des Revisionsamtes in die Wilhelm-Leuschner-Straße 4-6.

1972

Änderung der Revisionsordnung: Erhöhung der Wertgrenzen für die Vorprüfung sowie Prüfung der Bauabrechnungen auf jeweils 200.000 DM.

1975

Die erste Prüferin nimmt im Revisionsamt ihre Tätigkeit auf.

1979

Umzug des Revisionsamtes in die Wilhelm-Leuschner-Straße 17-19.

1983

Neufassung der Revisionsordnung: Die Änderung der Hessischen Gemeindeordnung verlangt eine Neufassung der Revisionsordnung. Erhöhung der Wertgrenzen für die Vorprüfung sowie Prüfung der Bauabrechnungen auf jeweils 400.000 DM.

1988

Eine generelle Vorprüfung der technischen und baulichen Anlagen findet nur noch auf Anforderung statt. Es wird eine mobile Prüfgruppe eingerichtet, die aus Verwaltungs- und technischen Prüfern besteht. Sie wird unabhängig von Wertgrenzen, insbesondere bei Verdacht auf Korruption oder Bestechung tätig.

1990

Wiedereinsetzung der technischen Vorprüfung: Auf Bitten der Stadtverordnetenversammlung wird das Verfahren der Vorprüfung bei technischen und baulichen Anlagen wieder eingeführt und die Informationsmöglichkeiten für die Stadtverordneten verbessert.

1996

Neufassung der Revisionsordnung: Erhöhung der Wertgrenzen für die Vorprüfung sowie Prüfung der Bauabrechnungen auf jeweils 500.000 DM.
Am 08. Dezember 1996 begeht das Revisionsamt sein 100jähriges Jubiläum. Aus diesem Anlass findet am 10. Dezember 1996 im Kaisersaal des Frankfurter Römers eine Feierstunde statt. Den Festvortrag hält die Präsidenten des Bundesrechnungshofes, Frau Dr. Hedda von Wedel.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Revisionsamtes spenden einen Ahornbaum, der am 06. Dezember in Frankfurt am Main - Bockenheim, Friesengasse 21, gepflanzt wird.

2001

Die im Revisionsamt vorhandenen Regelungen zur Prüfungsdurchführung und zum Dienstbetrieb werden in einem „Handbuch für die Revisionsarbeit“ zusammengefasst. Mit dem Handbuch wird eine einheitliche Arbeitsgrundlage zur Festlegung der Arbeitstechniken und zum Erscheinungsbild der Prüfungsergebnisse geschaffen, das seitdem stetig den verändernden Gegebenheiten angepasst wird.

2002

Für das Haushaltsjahr 2002 wurde erstmalig ein Produkthaushalt mit entsprechend neuer Gliederungssystematik auf der Basis von Produktgruppen vorgelegt. Dies verlangt vom Revisionsamt einen neuen Prüfungsansatz.

2003/2004

Gemäß Verfügung der Oberbürgermeisterin vom 14.04.2003 wurde die Innenprüfung der Dezernate als Abteilung 14.4 dem Revisionsamt mit Wirkung vom 01.08.2003 angegliedert. Die Zusammenfassung der Innenprüfung der Dezernate führte nicht zur Ausweitung der Rechtsstellung des Revisionsamtes, sondern diente der Sicherstellung einer effektiven Kapazitätsausnutzung, der gleichmäßigen Anwendung von Prüfungsmethoden und -maßstäben und einer einheitlichen Dienstgestaltung. Infolge dessen wurde im Jahr 2004 eine Richtlinie für die Innenprüfung erarbeitet, die am 02.04.2004 in Kraft trat.

2006

Am 01.01.2006 wird die neue EDV-gestützte Prüfplanung eingeführt und seitdem ständig weiterentwickelt.
Neufassung der Revisionsordnung: Die Revisionsordnung wird an die Anforderungen der doppischen Rechnungsführung angepasst. Umstellung auf Euro: die Wertgrenzen für die Vorprüfung sowie Prüfung der Bauabrechnungen liegen jeweils bei 250.000 Euro.

2007

Seit dem 01.01.2007 wird die Haushaltswirtschaft der Stadt nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung geführt. Das Revisionsamt prüft die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007. Seither beinhaltet die Prüfung des Jahresabschlusses auch, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage darstellt und ob der Rechenschaftsbericht ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt vermittelt.

2009

Zum 31.12.2009 fasst die Stadt Frankfurt am Main erstmalig den eigenen Jahresabschluss mit denen ihrer Aufgabenträger zu einem konsolidierten Gesamtabschluss zusammen. Seither umfasst die Prüfung des Revisionsamtes auch die Prüfung dieses konsolidierten Gesamtabschlusses.

2011

2011 startete ein Projekt zur Weiterentwicklung der Revisionsarbeit (reVISION 2016), in dem die eigene Rolle und Haltung, die Arbeitsabläufe, und die Kommunikation auf den Prüfstand gestellt werden. Als Ergebnis wird unter anderem das neue Leitbild des Revisionsamtes erarbeitet.

2012

Neufassung der Revisionsordnung: Die Änderung der Hessischen Gemeindeordnung verlangt eine Neufassung der Revisionsordnung. Erhöhung der Wertgrenzen für die Vorprüfung sowie Prüfung der Bauabrechnungen auf jeweils 500.000 Euro.

2012/2013

Im Rahmen der 163. Vergleichenden Prüfung des Hessischen Rechnungshofes wurde festgestellt, dass das Revisionsamt der Stadt Frankfurt am Main seine Aufgaben im Prüfungszeitraum unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben sachgerecht ausgeführt hatte.

2015

Das Revisionsamt bezieht die Liegenschaft in der Gutleutstraße 26; die nicht-technischen sowie die technische Abteilung werden wieder zusammen in einem Haus untergebracht.

2016

120 Jahre Revision in Frankfurt am Main

2018

Neufassung der Revisionsordnung: Der Abschluss des Ende 2011 gestarteten Projektes „reVISION 2016“ zur Weiterentwicklung der Revisionsarbeit sowie Änderungen hessischer Rechtsvorschriften verlangen eine Neufassung der zuletzt im Jahre 2012 geänderten Revisionsordnung. Dabei wurde ein besonderes Augenmerk auf Adressatenorientierung, Präzisierungen, zeitgemäße Beschreibung der Abläufe und Reduktion nebeneinander bestehender städtischer Regelungen gelegt.

2021

Das Revisionsamt der Stadt Frankfurt am Main feiert am 8. Dezember 2021 sein 125-jähriges Jubiläum

Weitere Infos auf der Website: 125 Jahre Revisionsamt (revision125ffm.com)External Link

Amtsleiter

Hans-Dieter Wieden
Amtsleiter

Die Chronik basiert auf der zum 100-jährigen Jubiläum des Revisionsamtes erschienenen Zeitgeschichte
der Revision der Stadtverwaltung Frankfurt am Main, ergänzt um den Zeitraum bis 2021.

Lesefassung, erstellt am 08. Dezember 2021