Informationen für Halter/innen von in der Ukraine zugelassenen Fahrzeugen

Informationen für Halter/innen von in der Ukraine zugelassenen Fahrzeugen

Zulassungsbehörde für Kraftfahrzeuge

Informationen für Halter/innen von in der Ukraine zugelassenen Fahrzeugen

Ukraine
Ukraine © Stadt Frankfurt am Main, Foto: Pixabay

Anlässlich der zulassungsrechtlichen Behandlung von Fahrzeugen mit ukrainischer Zulassung, haben sich der Bund und die Länder im Mai 2023 auf eine gemeinsame RegelungExternal Link verständigt.

Unter bestimmten Bedingungen dürfen Fahrzeuge mit ukrainischer Zulassung weiterhin in Deutschland am Verkehr teilnehmen, auch wenn diese bereits seit einem Jahr in Deutschland benutzt werden. Hierzu benötigen die ukrainischen Besitzerinnen oder Besitzer eine Ausnahmegenehmigung. Diese wird vom Regierungspräsidium Darmstadt erteilt, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Frankfurt am Main haben. Folgende Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung müssen vorliegen:

 

Die Besitzerin oder der Besitzer eines in der Ukraine zugelassenen Fahrzeugs stellt einen Antrag auf befristete Weiternutzung des ukrainischen Kennzeichens und erklärt, dass das Fahrzeug nicht dauerhaft in Deutschland verbleiben soll und kein regelmäßiger Standort in Deutschland begründet wurde.

Weiterhin ist eine Haftpflichtversicherung (sogenannte Grenzversicherung) nachzuweisen und eine Bescheinigung über eine durchgeführte Sicherheitsüberprüfung durch eine Überwachungsorganisation (TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ u.a.) vorzulegen.

Weitere erforderlichen Unterlagen sind in dem Vordruck „Antrag auf Ausnahmegenehmigung gemäß § 47 Abs. 1 FZV“ aufgeführt (siehe unten). 

 

Ab dem 1. April 2024 gelten dann für die ukrainischen Fahrzeuge die Allgemeine Zulassungspflicht nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) uneingeschränkt.

 

Weiterführende Links:

Bundesministerium für Digitales und VerkehrExternal Link

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