Hundeanmeldung

Hundeanmeldung

Kassen- und Steueramt

Hundeanmeldung

Auf dieser Seite geben wir Ihnen einige Informationen, die Sie für die Anmeldung Ihres Hundes beachten sollten.

Wann ist der Hund anzumelden?

Sie müssen Ihren Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in Ihren Haushalt anmelden.
Über die Höhe der zu zahlenden Hundesteuer informieren wir Sie auf unserer Seite zur Hundesteuer.

Gibt es Ausnahmen?

Sollte eine bereits in Ihrem Haushalt befindliche Hündin Nachwuchs bekommen, so sind die Welpen innerhalb von zwei Wochen, nachdem sie drei Monate alt geworden sind, anzumelden.

Wie und wo kann ich meinen Hund anmelden?

Persönlich (oder mit Vollmacht und Personalausweis des/der Hundehalters/Hundehalterin) beim Kassen- und Steueramt.

Schriftlich beim Kassen- und Steueramt
Das entsprechende Antragsformular erhalten Sie persönlich oder telefonisch beim Kassen- und Steueramt oder in der rechten Spalte unter "Formulare".

Hundesteuermarke

Für jeden Hund, dessen Haltung im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main angezeigt wurde, wird eine Hundesteuermarke, die Eigentum der Stadt Frankfurt am Main bleibt, ausgegeben. Die Hunde sind mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hundesteuermarke zu versehen. Das Kassen- und Steueramt gibt alle fünf Jahre neue Hundesteuermarken aus. Die Dauer der Gültigkeit ist auf der Hundesteuermarke eingeprägt. Eine neue Steuermarke wird rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der aktuellen Hundesteuermarke zugesandt. Endet die Hundehaltung, so ist die Hundesteuermarke mit der Anzeige über die Beendigung der Hundehaltung innerhalb von zwei Wochen an das Kassen- und Steueramt zurückzugeben.

Bei Verlust oder unbrauchbar gewordenen Hundesteuermarken wird eine Ersatzmarke gegen eine Gebühr von 5,00 EURO beim Kassen- und Steueramt ausgehändigt. In Einzelfällen ist auch ein Versand per Nachnahme möglich. Hierbei fallen weitere Gebühren durch das zustellende Unternehmen an. Für nähere Informationen setzen Sie sich bitte mit einem der genannten Ansprechpartner in Verbindung.

Die unbrauchbar gewordene Hundesteuermarke ist zurückzugeben. Wird eine in Verlust geratene Hundesteuermarke wieder aufgefunden, ist diese unverzüglich an das Kassen- und Steueramt zurückzugeben.

Bitte beachten Sie
Halter von sogenannten Kampfhunden und von Hunden, die aufgrund eines Beißvorfalls aktenkundig und damit als gefährlich eingestuft worden sind, benötigen eine Erlaubnis, die vom Ordnungsamt ausgestellt wird!

Diese müssen Sie vor der Anschaffung des Hundes persönlich oder schriftlich beim Ordnungsamt, Kleyerstraße 86 beantragen.

Bankverbindung für Hundesteuer: Frankfurter Sparkasse - IBAN: DE06500502010200077180 (Bitte Kassenzeichen bei Zahlung angeben)

Dokumente zum Download

Stephanstraße 15
60313 Frankfurt am Main
Telefon
Auskunft zur Hundesteuer, Spielapparatesteuer und zur Steuer auf Vergnügen besonderer Art
Auskunft zum Tourismusbeitrag
Auskunft zur Zweitwohnungssteuer
Fax
E-Mail
Internet
http://www.frankfurt.de/de-mail

DE-Mail-Informationen

Öffnungs- und Sprechzeiten

Mo - Do
07:30 - 16:00 Uhr
Fr
07:30 - 13:00 Uhr

Anfahrtsinformationen

U-Bahn: Linie 4 + 5: Haltestelle Römer

Straßenbahn: Linie 11, 12 + 14: Haltestelle Römer/Paulsplatz

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