Hundeabmeldung

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Kassen- und Steueramt

Hundeabmeldung

Auf dieser Seite geben wir Ihnen einige Informationen, die Sie für die Abmeldung Ihres Hundes beachten sollten.

Wann ist der Hund abzumelden?

Endet die Hundehaltung in Frankfurt am Main, so ist dies dem Kassen- und Steueramt innerhalb von zwei Wochen nach Eintritt der Veränderung anzuzeigen. Gleichzeitig ist die Hundesteuermarke zurückzugeben.

Im Falle der Veräußerung des Hundes ist der Name und die Anschrift des Erwerbers /der Erwerberin mitzuteilen.

Wie und wo kann ich meinen Hund abmelden?

Persönlich (oder mit Vollmacht und Personalausweis des/der Hundehalters/Hundehalterin) beim Kassen- und Steueramt.

Schriftlich beim Kassen- und Steueramt
Das entsprechende Abmeldeformular erhalten Sie in der rechten Spalte unter "Formulare".

Sollte die Hundesteuermarke verloren gegangen sein, so ist dies bei der Abmeldung des Hundes anzugeben.

Bitte beachten Sie, dass bei gefährlichen Hunden die Abmeldung innerhalb einer Woche auch beim Ordnungsamt, Kleyerstraße 86, 60326 Frankfurt am Main anzuzeigen ist.

Bankverbindung für Hundesteuer: Frankfurter Sparkasse - IBAN: DE06500502010200077180 (Bitte Kassenzeichen bei Zahlung angeben)

Dokumente zum Download

Stephanstraße 15
60313 Frankfurt am Main
Telefon
Auskunft zur Hundesteuer, Spielapparatesteuer und zur Steuer auf Vergnügen besonderer Art
Auskunft zum Tourismusbeitrag
Auskunft zur Zweitwohnungssteuer
Fax
E-Mail
Internet
http://www.frankfurt.de/de-mail

DE-Mail-Informationen

Öffnungs- und Sprechzeiten

Mo - Do
07:30 - 16:00 Uhr
Fr
07:30 - 13:00 Uhr

Anfahrtsinformationen

U-Bahn: Linie 4 + 5: Haltestelle Römer

Straßenbahn: Linie 11, 12 + 14: Haltestelle Römer/Paulsplatz

Ihre Anreise:

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