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Besonderer Dienst 5 - Kinderschutz und unbegleitete minderjährige Ausländer

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Im Besonderen Dienst Kinderschutz und unbegleitete minderjährige Ausländer des Jugend- und Sozialamtes sind die sozialen Leistungen gebündelt, die entweder sozialrathaus-übergreifend oder unabhängig vom Wohnort für Kinder, Jugendliche und deren Eltern bzw. für Kinder und Jugendliche ohne Frankfurter Wohnsitz angeboten werden. Es handelt sich um operative Aufgaben, die von der Stadt an keinen anderen Träger der Jugendhilfe übertragen wurden, sondern vom Jugend- und Sozialamt selbst angeboten werden.

Die Teams Sozialdienst Screening für unbegleitete minderjährige Ausländer und Kinder- und Jugendhilfe Sozialdienst für Auswärtige und Zugewiesene übernehmen die Betreuung von Minderjährigen, die sich aus anderen deutschen Städten nach Frankfurt am Main begeben haben oder die aus anderen Ländern der Welt nach Deutschland eingereist sind und sich in Frankfurt am Main in einer Notlage befinden.

Sowohl der Sozialdienst als auch das Team Kinder- und Jugendhilfe Wirtschaftsdienst kümmern sich um unbegleitete minderjährige Ausländer, die nach Frankfurt gekommen sind.

Das Team Kinder- und Jugendschutz sichert die Erreichbarkeit des Jugend- und Sozialamtes über die gebührenfreie Rufnummer 0800 - 20 10 111 von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 23:00 Uhr und am Wochenende und an Feiertagen von 10:00 Uhr bis 23:00 Uhr. Sie erhalten Beratung in allen Fragen rund um Kinder- und Jugendschutz. Darüber hinaus arbeitet das Team an der Verbesserung der interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen Jugend- und Gesundheitshilfe. Der präventive Jugendschutz mit dem Schwerpunkt Jugendmedienschutz und die psychologische Fachstelle Kinderschutz ist hier ebenfalls angesiedelt. Ebenso koordiniert das Team die Rufbereitschaft, die sicherstellt, dass das Jugend- und Sozialamt außerhalb der Dienstzeiten für die Polizei erreichbar.

Die Jugendhilfe im Strafverfahren wird immer dann tätig, wenn Jugendliche (14 - 17 Jahre) oder Heranwachsende (18 - 20 Jahre) eine Straftat begangen haben und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Kinder unter 14 Jahre sind nicht strafmündig. Die Jugendhilfe im Strafverfahren berät und begleitet die Jugendlichen und Heranwachsenden während des gesamten Strafverfahrens, also vor, während und nach der Gerichtsverhandlung und vermittelt und überwacht richterliche Weisungen und Auflagen.

Mit Hilfe der Koordinierungsstelle Jugendhilfe im Bahnhofsviertel sollen junge Menschen langfristig unterstützt werden, um Hilfen annehmen zu können. Dies geschieht in Kooperation mit unterschiedlichen Behörden und Institutionen.

 

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