Denkmalbeirat

Denkmalbeirat

Denkmalamt

Denkmalbeirat

Der Magistrat hat in Abstimmung mit der Denkmalfachbehörde einen Denkmalbeirat berufen (§ 7 (1) HDSchG). Er unterstützt die Denkmalpflege, hinterfragt aber auch kritische Entscheidungen des Magistrats als Untere Denkmalschutzbehörde, besonders bei einem Dissens mit der Denkmalfachbehörde oder anderslautender Beratung durch das Fachamt. Gleichzeitig wacht der Denkmalbeirat über den Erhalt und die Pflege von Kulturdenkmälern und fördert die Bereitschaft zur Denkmalpflege durch Öffentlichkeitsarbeit. Er wählt jährlich ein Kulturdenkmal in Frankfurt am Main zum Denkmal des Jahres oder prämiert eine Grabpatin / einen Grabpaten des Jahres für besondere Leistungen beim Erhalt denkmalgeschützter Grabstätten.

Mitglied des Denkmalbeirates ist je ein Vertreter der Fachrichtungen Architektur, Geschichte, Kunstgeschichte, Städtebau und Vorgeschichte. Die Mitglieder werden vom Magistrat für die Dauer einer Wahlperiode berufen. Die in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Parteien entsenden je einen Vertreter mit beratender Stimme. Der Städtische Denkmalpfleger und sein Vertreter nehmen an den Sitzungen des Denkmalbeirates teil, ebenso ein Vertreter des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen.
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