Nutzungsbedingungen für digitale Medien

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Nutzungsbedingungen für digitale Medien

Das Hauptamt und Stadtmarketing der Stadt Frankfurt stellt digitale Medien zur allgemeinen kostenlosen Nutzung zur Verfügung, insbesondere für die Gestaltung publizistischer Beiträge über Frankfurt am Main. Das Material bleibt Eigentum des Hauptamts und Stadtmarketing. Es wird lediglich ein einfaches Nutzungsrecht honorarfrei eingeräumt.

Bei Veröffentlichung ist das Hauptamt und Stadtmarketing Frankfurt am Main als Quelle zu nennen (Copyright: Stadt Frankfurt am Main, Hauptamt und Stadtmarketing). Gibt es einen Herkunftshinweis, muss auch dieser bei der Nutzung des Materials angegeben werden. Von jeder Veröffentlichung senden Sie bitte dem Presseamt einen Beleg oder einen entsprechenden Link.

Das Angebot ist auf den hier zur Verfügung gestellten Fundus beschränkt. Darüber hinaus können Sie kein Material beim Hauptamt und Stadtmarketing erhalten.

Kostenpflichtiges digitales Material ist als gesondertes Angebot ausgewiesen. In diesem Fall müssen Sie sich direkt an die Autoren/Fotografen wenden, um ein Honorar zu vereinbaren.
Die Verwendung des Materials für sittenwidrige, gewaltverherrlichende, pornografische oder anderweitig verfassungswidrige Einsätze ist untersagt. Eine Entstellung, Verfremdung, Sinnveränderung oder Verfälschung des Materials auf fotomechanischem oder digitalem Wege ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Presse- und Informationsamtes.

Die Nutzungsrechte gelten nur für die einmalige Verwendung. Wiederholungen und Ausweitungen des eingeräumten Nutzungsrechtes sind nur mit vorheriger Zustimmung des Presseamtes Frankfurt am Main erlaubt. Die Herstellung von Vervielfältigungen für eigene Archivzwecke sowie die elektronische bzw. digitale Speicherung für Archivzwecke und die Weitergabe an Dritte ist untersagt. Digitalisierte Varianten des überlassenen Materials müssen nach der Verwendung gelöscht werden.

Der Nutzer ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates verpflichtet. Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder des Urheberrechts übernimmt das Hauptamt und Stadtmarketing  keine Haftung. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Nutzer etwaigen Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig. Darüber hinaus ist der Nutzer in solchen Fällen verpflichtet, das Hauptamt und Stadtmarketing von etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen und die angemessenen Kosten einer etwaigen Rechtsverteidigung zu ersetzen. Das Hauptamt und Stadtmarketing haftet auch nicht für Ansprüche und Schadensersatzforderungen, die sich aus der Verwendung des überlassenen Film- und Bildmaterials ergeben sollten. Der Nutzer trägt in jedem Fall die volle Verantwortung selbst.

Die honorarfreie Verwendung beinhaltet ausschließlich das Nutzungsrecht am filmischen/fotografischen Urheberrecht. Das gilt insbesondere für Filmsequenzen/Bildvorlagen, die vom Inhalt her einem weiteren Urheberrechtsschutz unterliegen (z. B. Werke der Bildenden und Darstellenden Kunst). Eine Ablösung weiterer Urheberrechte sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen liegt in der Verantwortung der Nutzer.

Der Download von Dateien erfolgt auf eigene Gefahr. Das Presseamt
haftet nicht für Schäden, die aus der Installation oder der Nutzung von heruntergeladenen Dateien aus dem Download-Bereich erfolgen.
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