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Google Street View und Bing Maps Streetside - Einspruch einlegen

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Leistungsbeschreibung

Seit Ende des Jahres 2010 bildet das US-Unternehmen Google durch seinen Onlinedienst "Google Street View" 20 große deutsche Kommunen komplett im Internet ab. Auch die Straßen von Frankfurt sind dadurch einsehbar. Es ist so, als würde man sich selbst durch die Straßen bewegen, sich umschauen und alles auf dem Weg in 360 Grad Perspektive betrachten. In Echtzeit werden diese Einblicke nicht dargestellt. Es handelt sich jedoch um Bilder, die Google über die Technik von 3D-Kamerafahrten geschossen hat. Wer als Mieter oder Eigentümer seine Privatsphäre schützen will, kann gegen die Veröffentlichung von Bildern seines Hauses bei Google Street View Widerspruch einlegen. Ebenso möglich ist das Unkenntlichmachen von Autokennzeichen und Gesichtern.

 

Die Frist für einen Vorab-Widerspruch, so dass es erst gar nicht zur Veröffentlichung der Bilder kommt, ist leider schon abgelaufen. Ein Widerspruch ist jedoch auch weiterhin jederzeit möglich, um nachträglich eine Veröffentlichung rückgängig zu machen. Google Street View bietet auf deren Website einen Online-Antrag auf dauerhafte Unkenntlichmachung an. Alternativ können Sie auch das Onlineformular in der rechten Spalte verwenden, das Sie auch unter "Rathaus/Formulare & Onlinedienste/Formulare" finden. Das Formular kann postalisch, per Fax oder E-Mail an Google Germany GmbH gesandt werden.

 

Einen ähnlichen Dienst wird auch künftig die Firma Microsoft anbieten. Dessen Internet-Dienst Bing Maps stellt ebenfalls Fotos von Häusern online. Die Frist für einen Vorab-Widerspruch endete am 30. September 2011. Doch kann ein Widerspruch nach der Onlinestellung eingereicht werden. Hierfür wird Microsoft zu gegebener Zeit entsprechende Möglichkeiten zur Verfügung stellen.

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