FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

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Abmeldungen / Ummeldungen / Anmeldungen

Ummeldung einer Wohnung

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an ein Frankfurter Bürgeramt Internal Link(egal, wo Sie in Frankfurt am Main wohnen).

Hier gelangen Sie zur Online-Terminvereinbarung.Internal Link

ALLE THEMEN IM ÜBERBLICK

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie innerhalb von Frankfurt am Main umziehen, müssen Sie sich nach Ihrem Einzug für Ihre neue Wohnung anmelden.

Verfahrensablauf

Nach einem Umzug innerhalb Frankfurts müssen Sie sich bei einem Bürgeramt nach Ihrem Einzug i.d.R. persönlich anmelden. Sie können sich auch von einer Person vertreten lassen. Diese benötigt hierzu entweder

Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass unter Umständen ein persönlicher Besuch erforderlich sein kann.

Welche Unterlagen werden benötigt?

• Ausweisdokumente aller umzumeldenden Personen

Deutsche Staatsangehörige 
  • Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass.
  • Bei Kindern bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres die Geburtsurkunde, falls noch kein Ausweisdokument vorhanden ist.
  • Auf dem Personalausweis wird die Anschrift geändert.
 EU-Bürger/-innen (inkl. Schweiz und Liechtenstein)
  • Identitätsausweis/Identitätskarte oder Reisepass und - wenn vorhanden - eID-KarteInternal Link. Auf dem Chip der eID-Karte wird die Anschrift geändert.
 Nicht-EU-Bürger/-innen
  • Reisepass oder Passersatzpapiere und - wenn vorhanden - elektronischen Aufenthaltstitel (eAT). Auf dem eAT wird die Anschrift geändert.

• Wohnungsgeberbestätigung (pdf , 23KB)Download Link im Original (der Mietvertrag ist nicht ausreichend) (weitere InformationenInternal Link)

• Bei Vertretung durch eine bevollmächtigte Person: ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular (pdf , 638KB)Download Link oder schriftliche Vollmacht der bevollmächtigenden Person/en.

 

Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein:

  • Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Scheidungs- bzw. Aufhebungsurteil
  • Sterbeurkunde des früheren Ehegatten oder Lebenspartners
  • bei Kindern: Geburtsurkunde, Sorgerechtsnachweise
  • bei betreuten Personen: Betreuerausweis

Sämtliche Dokumente müssen im Original vorgelegt werden. Im Einzelfall können weitere Dokumente nachträglich verlangt werden.

Bei ausländischen Urkunden ist grundsätzlich eine von einem für deutsche Gerichte und Behörden zugelassenem Dolmetscher oder Übersetzer angefertigte Übersetzung erforderlich.

Welche Gebühren fallen an?

  • Für eine Ummeldung fallen keine Gebühren an.
  • Die Gebühr zur Änderung einer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beträgt € 10,80.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anmelden.

Was sollte ich noch wissen?

  • Für die Ummeldung von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr muss die Person sorgen, in deren Wohnung das Kind oder der Jugendliche einzieht. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "An-, Um- und Abmeldung von MinderjährigenInternal Link".
  • Beim Umzug innerhalb Frankfurt können Sie sich den Weg zur Kfz-Zulassungsstelle sparen, wenn Sie bei der Ummeldung die Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein) vorlegen. Wenn in dieser Bescheinigung bereits eine Änderung mit Aufkleber erfolgt ist, können weitere Adressänderungen nur bei der Zulassungsbehörde erfolgen. Diese Verfahrensweise gilt allerdings nur für Privatpersonen. Firmenfahrzeuge können ausschließlich durch Vorsprache bei der Zulassungsbehörde umgemeldet werden.
  • Informationen zur Datenschutzgrundverordnung finden Sie im Infoblatt zur Datenschutzgrundverordnung (pdf , 37KB)Download Link.

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