FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

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Abmeldungen / Ummeldungen / Anmeldungen

Anmeldung einer Wohnung

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an ein Frankfurter BürgeramtInternal Link (egal, wo Sie in Frankfurt am Main wohnen).

Hier gelangen Sie zur Online-Terminvereinbarung.Internal Link

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Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Wohnung in Frankfurt am Main beziehen, müssen Sie sich nach Ihrem Einzug grundsätzlich persönlich anmelden.

Alternativ können Sie sich von einer Person Ihres Vertrauens vertreten lassen. Neben den unten genannten Unterlagen bedarf es einer schriftlichen Vollmacht, die ausdrücklich zur Anmeldung ermächtigt. Abweichend davon können Sie der/dem Bevollmächtigten ein Anmeldeformular (pdf , 638KB)Download Link mitgeben, das Sie vorher ausgefüllt und unterschrieben haben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass unter Umständen trotzdem ein persönlicher Besuch des Bürgeramtes notwendig sein kann.

Bitte beachten Sie bei einem Zuzug aus dem Ausland, dass neben der Angabe des Zuzugsstaates unbedingt die Nennung der letzten inländischen Adresse erfolgen muss, sofern in der Vergangenheit bereits eine Meldeadresse in Deutschland existierte.

Hinweise:

Welche Unterlagen werden benötigt?

• Ausweisdokumente aller anzumeldenden Personen

Deutsche Staatsangehörige

  • Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass.
  • Bei Kindern bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres die Geburtsurkunde, falls noch kein Ausweisdokument vorhanden ist.
  • Im Reisepass und Kinderreisepass wird der neue Wohnort eingetragen. Auf dem Personalausweis wird die Anschrift geändert. 
EU-Bürger/-innen (inkl. Schweiz und Liechtenstein)
  • Identitätsausweis/Identitätskarte oder Reisepass und - wenn vorhanden - eID-KarteInternal Link. Auf dem Chip der eID-Karte wird die Anschrift geändert.
Nicht-EU-Bürger/-innen
  • Reisepass oder Passersatzpapiere und - wenn vorhanden - elektronischen Aufenthaltstitel (eAT). Auf dem eAT wird die Anschrift geändert.

• Wohnungsgeberbestätigung (pdf , 23KB)Download Link im Original (der Mietvertrag ist nicht ausreichend) (weitere InformationenInternal Link)

• Bei Vertretung durch eine bevollmächtigte Person: ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular (pdf , 638KB)Download Link oder schriftliche Vollmacht der bevollmächtigenden Person/en. 

 

Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein:

  • Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Scheidungs- bzw. Aufhebungsurteil
  • Sterbeurkunde des früheren Ehegatten oder Lebenspartners
  • bei Kindern: Geburtsurkunde, Sorgerechtsnachweise
  • bei betreuten Personen: Betreuerausweis

Sämtliche Dokumente müssen im Original vorgelegt werden. Im Einzelfall können weitere Dokumente nachträglich verlangt werden.

Bei ausländischen Urkunden ist grundsätzlich eine von einem für deutsche Gerichte und Behörden zugelassenem Dolmetscher oder Übersetzer angefertigte Übersetzung erforderlich.

 

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Die Anmeldung ist gebührenfrei.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anmelden.

Was sollte ich noch wissen?

Informationen zur Datenschutzgrundverordnung finden Sie im Infoblatt zur Datenschutzgrundverordnung (pdf , 37KB)Download Link.

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