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Sonstiges

Waffenbesitzkarte

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Waffenbehörde im Ordnungsamt. Weitere Kontaktdaten finden Sie hierInternal Link.

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Kleyerstraße 86
60326 Frankfurt am Main
Telefon
K - P + Untere Fischereibehörde
Fax
E-Mail

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Leistungsbeschreibung

Zum Erwerb einer Schusswaffe benötigen Sie eine Waffenbesitzkarte (WBK). Diese berechtigt zum Besitz, aber nicht zum Führen der Waffe. In der Waffenbesitzkarte werden durch die zuständige Waffenbehörde die Schusswaffen eingetragen, welche der Erlaubnisinhaber erwerben und besitzen darf. Der Eintrag der Erlaubnis, Munition zu erwerben und zu besitzen, erfolgt gesondert in der Waffenbesitzkarte.

Verfahrensablauf

Nach Eingang des Antrages erfolgt durch die Waffenbehörde eine Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung nach § 5 und 6 Waffengesetz. Hierbei sind weitere Behörden, wie z.B. das Hessische Landeskriminalamt, zu beteiligen. Nach Abschluss der Überprüfung werden Sie von der Waffenbehörde informiert.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte sind durch das Waffengesetz geregelt. Für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte müssen gemäß § 4 Waffengesetz folgende Voraussetzunge erfüllt sein:

  • Mindestalter von 18 Jahren
  • Waffenrechtliche Zuverlässigkeit nach § 5 Waffengesetz
  • Persönliche Eignung nach § 6 Waffengesetz
  • Sachkundenachweis nach § 7 Waffengesetz
  • waffenrechtliches Bedürfnis nach § 8  Waffengesetz

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei Erstantrag:

  • Schriftlicher Antrag nach dem Waffengesetz *) 
  • Sachkundenachweis
  • Bedürfnisnachweis wie z.B. Sportschützenbescheinigung oder gültiger Jagdschein
  • Nachweis über die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen*)

*) Die Vordrucke finden Sie unter Anträge / Formulare

Welche Gebühren fallen an?


 Auszug aus den wesentlichen Gebühren
 Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen (gelb)   87,00 Euro
 Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen (grün)    51,00 Euro
 Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für Jäger (Langwaffen)   35,00 Euro
 Waffenbesitzkarte für Erben  93,00 Euro
 Eintrag / Austrag einer Waffe   17,00 Euro
 Eintrag Munitionserwerb  35,00 Euro

 

Gemäß Ziffer 787 des Verwaltungskostenverzeichnisses der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport ist ein Zuschlag für den Aufwand der im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung und der Prüfung der persönlichen Eignung zu beteiligenden Behörden (Hessisches Landeskriminalamt und Landesamt für Verfassungsschutz) von mindestens 22,00 € zu erheben.


Bearbeitungsdauer

Einzelfallabhängig (in der Regel sechs bis acht Wochen)
 

Bemerkungen

Seit 01.01.2013 wird in Deutschland ein Nationales Waffenregister geführt. Für jede erlaubnispflichtige Schusswaffe ist so zeitnah nachvollziehbar, wer Besitzer der Waffe ist, seit wann er die Waffe besitzt und von wem sie erworben wurde. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite des Nationalen WaffenregistersExternal Link

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