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Jagd

Jagdschein

Zuständige Stelle

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Leistungsbeschreibung

Personen, die die Jagd ausüben wollen, benötigen einen gültigen Jagdschein. Dieser wird nach dem erfolgreichen Ablegen der Jägerprüfung erteilt.

Die Zulassung zur Jägerprüfung ist abhängig von der Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang und der behördlichen Zulassung zur Prüfung. Das Antragsformular zur Zulassung zur Jägerprüfung finden Sie unter "Anträge/Formulare".

Verfahrensablauf

Nach Eingang des Antrages erfolgt durch die Untere Jagdbehörde eine Überprüfung der Zuverlässigkeit und Eignung nach § 17 Bundesjagdgesetz (BJagdG). Nach Abschluss werden Sie von der Unteren Jagdbehörde informiert.

Voraussetzungen

Für die erstmalige Erteilung eines Jagdscheines müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Mindestalter von 16 Jahren
  • Zuverlässigkeit und persönliche Eignung nach § 17 Bundesjagdgesetz
  • Nachweis der bestandenen Jägerprüfung
  • Nachweis einer bestehenden, ausreichenden Jagd-Haftpflichtversicherung
     

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei Erstantrag / Neuausstellung:

  • Schriftlicher Antrag (siehe Antrag Erteilung Jagdschein)
  • ein aktuelles Passbild
  • Nachweis der bestandenen Jägerprüfung (Original und Kopie)
  • Nachweis einer bestehenden, ausreichenden Jagd-Haftpflichtversicherung über den beantragten Zeitraum

Bei einer Verlängerung des Jagdscheines:

  • Jagdschein
  • Aktueller Nachweis einer bestehenden, ausreichenden Jagd-Haftpflichtversicherung über den beantragten Zeitraum

Welche Gebühren fallen an?

Für die verschiedenen Jagdscheinarten werden folgende Gebühren (inkl. Abgabe an das Land Hessen) fällig:

Zulassung zur Jagdprüfung 210,00 € 
Jahresjagdschein 80,00 €
3-Jahresjagdschein 190,00 €
Tagesjagdschein 30,00 €
Jugendjagdschein 36,00 €

Welche Fristen muss ich beachten?

Um eine zügige Erteilung des Jagdscheines gewährleisten zu können, setzten Sie sich bitte drei bis vier Wochen vor der Ablegung der Jägerprüfung mit der Unteren Jagdbehörde zwecks Zuverlässigkeitsüberprüfung in Verbindung.

Verlängerungen eines bestehenden Jagdscheines sollten vor Ablauf des Jagdjahres zum 31. März beantragt werden.

Bearbeitungsdauer

Bei Neuerteilung beträgt die Bearbeitungsdauer ca. vier bis sechs Wochen.
Die Verlängerung (bei vorliegender Zuverlässigkeitsüberprüfung) erfolgt direkt bei Vorsprache.

Was sollte ich noch wissen?

Der legale Besitz von Munition ist an die Gültigkeit des Jagdscheines geknüpft. Liegt kein gültiger Jagdschein vor, stellt der Besitz von Munition einen waffenrechtlichen Verstoß dar.


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