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Gesetzeslage – Was bedeutet Datenschutz?

Grundlage des Datenschutzes ist das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das aus Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) der Bundesrepublik Deutschland (Schutz der Menschenwürde) hergeleitet wird. Dieses Grundrecht schützt die Privatsphäre der Menschen und garantiert das Recht des Einzelnen, selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner Daten bestimmen zu können. Hierzu gehören Angaben über persönliche und sachliche Verhältnisse, wie z. B. die Anschrift, das Geburtsdatum, die Ausbildung, die Staatsangehörigkeit sowie den Beruf und Arbeitgeber. Man spricht in diesem Zusammenhang von personenbezogenen Daten.

Behörden, private Unternehmen, Kirchen und Vereine dürfen personenbezogene Daten nur dann verwenden, wenn die Verarbeitung aufgrund einer Rechtsvorschrift (z.B. Gesetz) erfolgt oder wenn der Betroffene, dessen Daten verarbeitet werden sollen, seine Einwilligung gegeben hat. Grundlegende Norm ist dabei die EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).

Durch die Ämter der Stadtverwaltung werden vielfältige personenbezogene Daten verwaltet, z. B. Meldedaten über alle in Frankfurt am Main angemeldeten Einwohner, Daten der Sozialhilfeempfänger, Daten der Kraftfahrzeughalter, Gesundheitsdaten, Pass- und Ausweisdaten, Daten der Grundstückseigentümer und Gebührenpflichtigen sowie Daten über die hier wohnenden Ausländerinnen und Ausländer.

Die städtischen Ämter sind verpflichtet, bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten die geltenden Datenschutzvorschriften zu beachten.

In den Rechtsvorschriften ist geregelt,

  • welche personenbezogenen Daten erhoben werden können,
  • an wen Daten weitergegeben werden dürfen,
  • wie sie zu verarbeiten sind und
  • wie lange Dateien und Unterlagen mit personenbezogenen Daten aufbewahrt werden.

Einzelne Regelungen hierzu können sehr konkret und detailliert in speziellen Rechtsvorschriften normiert sein, andere sind abstrakt und bedürfen der einzelfallbezogenen Auslegung. 

So ist im Hessischen Meldegesetz geregelt, welche Angaben bei einem Zuzug nach Frankfurt am Main oder bei einem Umzug innerhalb der Stadt dem Bürgeramt als Meldebehörde zu machen sind und wie die Meldedaten weiterverarbeitet werden.

 

Weitere spezielle Rechtsvorschriften sind z.B.

  • das Sozialgesetzbuch,
  • das Aufenthaltsgesetz und das Asylgesetz,
  • das Straßenverkehrsgesetz,
  • das Personenstandsgesetz,
  • das Hessische Schulgesetz,
  • die Abgabenordnung,
  • das Hessische Krankenhausgesetz,
  • die Gewerbeordnung,
  • das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung.

 

Verarbeitung von personenbezogenen Daten

Erfolgt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten nicht aufgrund einer Regelung der DS-GVO oder einer speziellen Rechtsvorschrift oder regelt diese den Datenschutz nicht abschließend, ist das Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) anzuwenden.

Wenn die Verarbeitung von personenbezogenen Daten nicht auf einer speziellen Rechtsvorschrift oder dem HDSIG beruht, muss die Einwilligung des Betroffenen eingeholt werden.

 

Welche Datenschutzrechte können Sie geltend machen?


Nach Art. 15 ff. der DS-GVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DS-GVO)
  • Recht auf Berichtigung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 16 DS-GVO)
  • Recht auf Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 17 DS-GVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 18 DS-GVO)
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 21 DS-GVO), sofern die Voraussetzungen für die Rechte aus den Art. 16, 17, 18 und 21 DS-GVO vorliegen. 

 

Sie haben ein Anliegen oder Fragen im Zusammenhang mit dem Datenschutz?

Konkrete Fragen zur Verarbeitung von personenbezogenen Fragen können Sie an das verantwortliche Amt richten, das für die jeweilige Aufgabe zuständig ist.
Sie können sich mit Ihren Fragen und Beschwerden auch an den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadtverwaltung wenden.
Wenn Sie annehmen, bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in Ihren Rechten verletzt worden zu sein, können sich auch an den Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit wenden.

Homepage des Hessischen DatenschutzbeauftragtenExternal Link

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