FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

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Ehrenamt

Ehrenamts-Card

Die Ehrenamts-Card ist die bekannteste Form der Anerkennung und richtet sich an diejenigen, die sich bereits seit mehreren Jahren in besonderer Form engagieren.

An wen muss ich mich wenden?

Das Antragsformular und weitere Informationen sind beim Fachbereich Ehrenamt und Stiftungen, Hauptamt und Stadtmarketing, erhältlich.

 

Zuständige Stelle

Hauptamt und Stadtmarketing,

Fachbereich Ehrenamt und Stiftungen. 09.42

Römerberg 23, 60311 Frankfurt am Main

Tel. (069) 212-35500 oder -35501

ehrenamt@stadt-frankfurt.de

Römerberg 23
60311 Frankfurt am Main
Telefon
E-Mail

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Leistungsbeschreibung

Als Zeichen des Dankes und der Anerkennung für besonderes bürgerschaftliches Engagement vergibt die Stadt Frankfurt am Main jährlich 1.000 E-Cards.

 

Wer kann in Frankfurt eine E-Card erhalten?

  • wer sich mindestens fünf Stunden pro Woche
  • seit mindestens fünf Jahren
  • in einer oder mehreren Organisation(en)im Stadtgebiet Frankfurt am Main ehrenamtlich für das Gemeinwohl engagiert und dafür keine pauschale Aufwandsentschädigung erhält, die über die Erstattung von Kosten hinausgeht.

 

Was muss ich tun, wenn ich bereits eine E-Card habe, diese aber dieses Jahr ausläuft?

Die E-Card verlängert sich nicht automatisch.

Um eine E-Card zu erhalten, muss ein neuer Antrag gestellt werden.

 

Was muss ich tun, um die E-Card zu bekommen?

Die E-Card wird auf Antrag vergeben. Dieser ist vollständig ausgefüllt, persönlich unterschrieben und von der Institution bei der das Ehrenamt ausgeübt wird bestätigt, im Hauptamt und Stadtmarketing - Bereich Ehrenamt und Stiftungen - einzureichen.

Gegenseitige Bestätigungen von Antragstellerin bzw. Antragsteller und autorisierte Person der Institution, bei der das Ehrenamt ausgeübt wird, können nicht akzeptiert werden.

 

Welchen Nutzen bringt mir die E-Card?

Zunächst ist die E-Card ein Zeichen des Dankes und der Anerkennung für das ehrenamtlich geleistete Engagement.

Darüber hinaus gibt es in Frankfurt am Main und hessenweit zahlreiche Vergünstigungen. Informationen und eine Übersicht zu den Vergünstigungen finden Sie hier: E-Card VergünstigungenInternal Link 

Zu den hessenweiten Vergünstigungen gelangen Sie auch über www.ecard-hessen.de. 

 

Ab Jahresbeginn 2020 haben Sie wieder die Möglichkeit, eine E-Card zu beantragen. Die Antragsfrist endet am 30. April 2020. Das aktuelle Antragsformular finden Sie auf der Seite E-CardInternal Link unter "Downloads"

Vergünstigungen E-Card Hessen

Voraussetzungen

Die Ehrenamts-Card kann erhalten:

  • wer sich mindestens fünf Stunden pro Woche
  • seit mindestens fünf Jahren
  • in einer oder mehreren gemeinnützigen Organisation(en)
  • im Stadtgebiet Frankfurt am Main
  • ehrenamtlich für das Gemeinwohl engagiert und dafür keine pauschale Aufwandsentschädigung erhält, die über die Erstattung von Kosten hinausgeht.

Es müssen alle Kriterien erfüllt sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Ehrenamts-Card wird über ein Antragsformular beantragt, auf dem die Organisation, in der das Engagement ausgeübt wird, die Angaben des/der Ehrenamtlichen bestätigen muss.

Welche Gebühren fallen an?

Die Beantragung der Ehrenamts-Card ist kostenlos.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag muss bis spätestens 30.4.2021 im Fachbereich Ehrenamt und Stiftungen eingegangen sein. Sollte während des offiziellen Antragszeitraums bis Ende April das Kontingent von 1.000 Karten nicht erschöpft sein, kann die Antragstellung auch darüber hinaus noch erfolgen.

Anträge / Formulare

Das aktuelle Antragsformular finden Sie auf der Seite E-CardInternal Link unter "Downloads"

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