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Jugend

Eintragung Sorgeberechtigter in die Passdokumente von Kindern

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an ein Frankfurter BürgeramtInternal Link (ungeachtet dessen, wo Sie in Frankfurt wohnen).

Hier gelangen Sie zur Online-Terminvereinbarung.Internal Link

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Leistungsbeschreibung

Tragen Eltern und deren Kinder unterschiedliche Familiennamen, kann es hin und wieder zu Verzögerungen beim Grenzübertritt kommen. Um dem entgegenzuwirken, wurde bei abweichender Namensführung der Sorgeberechtigten die Möglichkeit geschaffen, im Passdokument des Kindes die Namen der Sorgeberechtigten eintragen zu lassen.

Umgesetzt wird dies mit einem gebührenfreien Aufkleber, der im jeweiligen Pass eingeklebt werden kann.

Der Aufkleber kann für bestehende, gültige Dokumente und auch direkt im Rahmen der Neubeantragung von Kinderreisepässen und Reisepässen beantragt werden.

ACHTUNG: Diese Eintragung ersetzt nicht die gegebenenfalls erforderliche, während einer Reise mitzuführende schriftliche Einwilligung (z.B. Reisevollmacht) für ein mit nur einem Sorgeberechtigten reisenden Kind.

Voraussetzungen

  • Der Familienname des Kindes unterscheidet sich vom Familienname mindestens eines Sorgeberechtigten.
  • Der Antrag auf die Eintragung der Sorgeberechtigten in das Passdokument des Kindes muss von allen Sorgeberechtigten gestellt werden. Wenn nur ein Elternteil vorspricht, muss eine Einverständniserklärung (pdf , 361KB)Download Link des nicht anwesenden Elternteils vorgelegt werden.
  • Es werden immer alle Sorgeberechtigten eingetragen, d.h. eine Auswahl ist nicht möglich.
  • Ist ein Elternteil mit der Eintragung nicht einverstanden, kann diese nicht vorgenommen werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Gültiger Kinderreisepass oder Reisepass des Kindes
  • Ausweisdokumente aller Sorgeberechtigten

Welche Gebühren fallen an?

Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.

Was sollte ich noch wissen?

Ändert sich das Sorgeverhältnis, kann auf Antrag der Sorgeberechtigen der Eintrag entwertet oder ein neuer Pass beantragt werden. Streichungen einzelner Elternteile sind nicht zulässig.

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