FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

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Jugend

An-, Um- und Abmeldung von Minderjährigen vor Vollendung des 16. Lebensjahres

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an ein Frankfurter BürgeramtInternal Link (egal, wo Sie in Frankfurt am Main wohnen).

Hier gelangen Sie zur Online-Terminvereinbarung.Internal Link

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Leistungsbeschreibung

Für die An-, Um- und Abmeldung von Minderjährigen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat die Person zu sorgen, in deren Wohnung das Kind oder der Jugendliche einzieht. Ziehen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind um, obliegt Ihnen diese Verpflichtung. Zieht ein Kind hingegen alleine in eine Einrichtung (bspw. ein Kinderheim), so ist der Träger der Einrichtung als Wohnungsgeber zuständig.

Bei einem gemeinsamen Umzug der gesamten Familie genügt es, wenn ein Familienmitglied – unter Vorlage der Ausweisdokumente, Personenstandsurkunden und der WohnungsgeberbestätigungInternal Link aller Familienmitglieder – das Bürgeramt aufsucht.

Welche Unterlagen werden benötigt?

• Ausweisdokumente aller Personen

Deutsche Staatsangehörige
  • Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass.
  • Die Geburtsurkunde, falls noch kein Ausweisdokument vorhanden ist.
  • Im Reisepass und Kinderreisepass wird der neue Wohnort eingetragen. Auf dem Personalausweis wird die Anschrift geändert.
EU-Bürger/-innen (inkl. Schweiz und Liechtenstein)
  • Identitätsausweis/Identitätskarte oder Reisepass und - wenn vorhanden - eID-KarteInternal Link. Auf dem Chip der eID-Karte wird die Anschrift geändert.
Nicht-EU-Bürger-/innen
  • Reisepass oder Passersatzpapiere und - wenn vorhanden - elektronischen Aufenthaltstitel (eAT). Auf dem eAT wird die Anschrift geändert.

• Wohnungsgeberbestätigung (pdf , 23KB)Download Link im Original (der Mietvertrag ist nicht ausreichend) (weitere InformationenInternal Link)

• Bei Vertretung durch eine bevollmächtigte Person: ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular (pdf , 638KB)Download Link oder schriftliche Vollmacht der bevollmächtigenden Person/en. 

Welche Gebühren fallen an?

Meldevorgänge sind gebührenfrei.

Welche Fristen muss ich beachten?

Meldevorgänge müssen innerhalb von zwei Wochen nach dem Bezug/Verlassen der Wohnung erfolgen.

Was sollte ich noch wissen?

  • Eine An- oder Ummeldung erfolgt immer am Wohnort der neuen Wohnung (unabhängig ob es sich um eine Haupt- oder Nebenwohnung handelt). Eine eventuelle Abmeldung einer Wohnung erfolgt unabhängig vom Status der Wohnung immer bei der Meldebehörde der Hauptwohnung (siehe auch: "Abmeldung einer Wohnung").
  • Informationen zur Datenschutzgrundverordnung finden Sie im Infoblatt zur Datenschutzgrundverordnung (pdf , 37KB)Download Link.

Abmeldung einer Wohnung

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