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Fahrzeugzulassung

Wiederzulassung von Kraftfahrzeugen

Zuständige Stelle

Die Adresse konnte nicht gefunden werden.
Am Römerhof 19
60486 Frankfurt am Main
Telefon
Hotline KfZ-Zulassung
Technische Angelegenheiten und Import KFZ
Technische Angelegenheiten und Import KFZ
E-Mail

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Leistungsbeschreibung

Ihr Fahrzeug war in Frankfurt am Main zugelassen, wurde außer Betrieb gesetzt und soll nunmehr wieder in Frankfurt am Main auf den/die selbe/n Fahrzeughalter/in zugelassen werden.

Gern können Sie Ihr Fahrzeug auch Online wieder zulassen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier: Informationen zur Internetbasierten FahrzeugzulassungExternal Link

Hier geht's zur Online-Wiederzulassung von KraftfahrzeugenExternal Link

Welche Unterlagen werden benötigt?


Unter dem Punkt Welche Unterlagen werden benötigt bitte folgendes einfügen:

● Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate) oder elektronischer Aufenthaltstitel 
● Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
● Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief; lediglich bei Datenänderungen z.B. Kennzeichen, Name, technischer Daten oder Umstellung von bisherigen Fahrzeugbriefen auf Zulassungsbescheinigung Teil II)
● Prüfbericht über die gültige Hauptuntersuchung - soweit zwischenzeitlich fällig -
● Versicherungsbestätigung in elektronischer Form als eVB-Nummer
● SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer
● Bei Minderjährigen: Einwilligungserklärung des/der Erziehungsberechtigten zusätzlich, bei Bevollmächtigung:
● die Vollmacht mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises des Vollmachtgebers
● Ausweis des Bevollmächtigten im Original

Bei Firmen oder Vereinen müssen zusätzlich die nachstehenden Dokumente vorgelegt werden:
● Vollständiger Handelsregister- oder Vereinsregisterauszug
● Gewerbeanmeldung oder gewerblicher Mietvertrag (bei Vereinen Anschriftenbestätigung durch den Vorstand oder Steuerberater)

Hinweis:
Bei Nichtvorlage der Meldebestätigung können die Meldedaten – nur Frankfurt am Main – gegen eine Gebühr in Höhe von 10,00 Euro abgerufen werden.

Bei einer Wiederzulassung nach einem Fahrzeugdiebstahl behält sich die Zulassungsbehörde Frankfurt am Main eine Identitätsprüfung des Fahrzeuges vor. Hierzu ist das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde vorzuführen.

Die Zulassung bei der Zulassungsbehörde Frankfurt am Main ist nur dann möglich, wenn der melderechtliche Hauptwohnsitz der Halterin/ des Halters in Frankfurt am Main liegt oder ein in Frankfurt ansässiges gemeldetes Gewerbe vorliegt.

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