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Online Terminverwaltung ZulassungExternal Link
Ab dem 01.10.2005 werden bei Kfz-Zulassungen durch die EU-Harmonisierung der Zulassungsdokumente nur noch die nach EU-Richtlinien vorgegebenen Zulassungsdokumente ausgestellt, welche die alten Vordrucke für Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief ablösen. Von diesem Tag an muss jede Zulassungsbehörde die neuen Zulassungsdokumente ausfüllen.
Sollte das Fahrzeug auf eine Firma (juristische Person) zugelassen sein, so wird noch ein aktueller Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung der Stadt Frankfurt am Main und ggf. eine Vollmachtserklärung des Geschäftsführers/Prokuristen und den Personalausweis oder Reisepass des/der Bevollmächtigten benötigt.