FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

Fahrzeugzulassung

Verlust oder Diebstahl des Fahrzeugscheines/Zulassungsbescheinigung Teil I

Zuständige Stelle

Die Adresse konnte nicht gefunden werden.
Am Römerhof 19
60486 Frankfurt am Main
Telefon
Hotline KfZ-Zulassung
Technische Angelegenheiten und Import KFZ
Technische Angelegenheiten und Import KFZ
Fax
KfZ-Zulassung allgemein
Fachbereich Versicherung
Technische Angelegenheiten und Import KFZ
E-Mail

ALLE THEMEN IM ÜBERBLICK

Leistungsbeschreibung

Hier geht's zur

Online Terminverwaltung ZulassungExternal Link

Ab dem 01.10.2005 werden bei Kfz-Zulassungen durch die EU-Harmonisierung der Zulassungsdokumente nur noch die nach EU-Richtlinien vorgegebenen Zulassungsdokumente ausgestellt, welche die alten Vordrucke für Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief ablösen. Von diesem Tag an muss jede Zulassungsbehörde die neuen Zulassungsdokumente ausfüllen. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass Sie auch Ihren bisherigen Fahrzeugbrief gegen die Zulassungsbescheinigung Teil II austauschen. Um den Austausch und somit auch die Erstellung des Zulassungsbescheinigung Teil I vorzunehmen benötigen Sie auch Ihren alten Fahrzeugbrief.

Sollte das Fahrzeug auf eine Firma (juristische Person) zugelassen sein, so wird noch ein aktueller Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung der Stadt Frankfurt am Main und ggf. eine Vollmachtserklärung des Geschäftsführers/Prokuristen und den Personalausweis oder Reisepass des/der Bevollmächtigten benötigt.


Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Bürgeramtes (nicht älter als drei Monate)
    der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters. Bei Vorlage des Reisepasses oder ausländischen Personalausweises
    und einer Meldebescheinigung, deren Ausstellungsdatum über drei Monate zurück liegt, oder bei Nichtvorlage der
    Meldebescheinigung ist ein gebührenpflichtiger Abruf der Meldedaten erforderlich. Die Kosten hierfür betragen € 10,00.
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung durch Vorlage des HU-Berichts (im Original)
  • Diebstahlsanzeige über den Fahrzeugscheines/Zulassungsbescheinigung Teil I oder
  • Bei Verlust: Eidesstattliche Versicherung der Person, die den Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I verloren hat
    Hinweis:
    Wurde Fahrzeugscheines/Zulassungsbescheinigung Teil I nicht durch den eingetragenen Halter verloren, so muss der Halter
    schriftlich bestätigen, wer für den Zeitpunkt des Verlustes für den Fahrzeugscheines/Zulassungsbescheinigung Teil I verantwortlich war.
    Eine Bevollmächtigung zur Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung ist rechtlich nicht zulässig.
  • Bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person

Weitere Kategorien