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Fahrzeugzulassung

Neuzulassung von Kraftfahrzeugen

Zuständige Stelle

Die Adresse konnte nicht gefunden werden.
Am Römerhof 19
60486 Frankfurt am Main
Telefon
Hotline KfZ-Zulassung
Technische Angelegenheiten und Import KFZ
Technische Angelegenheiten und Import KFZ
Fax
KfZ-Zulassung allgemein
Fachbereich Versicherung
Technische Angelegenheiten und Import KFZ
E-Mail

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Leistungsbeschreibung

Wird ein fabrikneues Fahrzeug zum ersten Mal für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen, so handelt es sich um eine Neuzulassung.
Dem Fahrzeug waren noch nie, weder im Ausland noch in der Bundesrepublik Deutschland, Kfz-Kennzeichen zugeteilt.

Hier geht’s zur Online-Neuzulassung von KraftfahrzeugenExternal Link

Informationen zur Vorgehensweise und Voraussetzungen finden Sie unter Informationen zur Internetbasierten FahrzeugzulassungExternal Link

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie benötigen folgende Unterlagen:

●  Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate) oder elektronischer Aufenthaltstitel 
●  Zulassungsbescheinigung Teil II
●  EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC)  
●  Versicherungsbestätigung in elektronischer Form als eVB-Nummer
●  SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer
●  Bei Minderjährigen: Einwilligungserklärung des/der Erziehungsberechtigten 

zusätzlich, bei Bevollmächtigung:

● die Vollmacht mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises des Vollmachtgebers
● Ausweis des Bevollmächtigten im Original

Bei Firmen oder Vereinen müssen zusätzlich die nachstehenden Dokumente vorgelegt werden:

● Vollständiger Handelsregister- oder Vereinsregisterauszug
● Gewerbeanmeldung oder gewerblicher Mietvertrag (bei Vereinen Anschriftenbestätigung durch den Vorstand oder Steuerberater)

Hinweis:
Bei Nichtvorlage der Meldebestätigung können die Meldedaten – nur Frankfurt am Main – gegen eine Gebühr in Höhe von 10,00 Euro abgerufen werden.
Die Zulassung bei der Zulassungsbehörde Frankfurt am Main ist nur dann möglich, wenn der melderechtliche Hauptwohnsitz der Halterin/ des Halters in Frankfurt am Main liegt.

Was sollte ich noch wissen?

Wichtiger Hinweis:

Auf die generelle Pflicht zur Vorführung von Kraftfahrzeugen wird ausdrücklich hingewiesen.
Bitte stellen Sie sich im eigenen Interesse darauf ein, dass Sie Ihr Fahrzeug vorführen müssen.

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