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Fahrzeugzulassung

Kfz-Umschreibung bei Zuzug von außerhalb

Zuständige Stelle

Die Adresse konnte nicht gefunden werden.
Am Römerhof 19
60486 Frankfurt am Main
Telefon
Hotline KfZ-Zulassung
Technische Angelegenheiten und Import KFZ
Technische Angelegenheiten und Import KFZ
Fax
KfZ-Zulassung allgemein
Fachbereich Versicherung
Technische Angelegenheiten und Import KFZ
E-Mail

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Leistungsbeschreibung

Eine Umschreibung von außerhalb liegt vor, wenn das gebrauchte Fahrzeug vorher außerhalb von Frankfurt am Main angemeldet war. Eine Umschreibung von außerhalb kann mit und ohne Wechsel des Halters/ der Halterin durchgeführt werden

Hier geht’s zur Online-UmschreibungExternal Link

Informationen zur Vorgehensweise und Voraussetzungen finden Sie unter Informationen zur Internetbasierten FahrzeugzulassungExternal Link

Welche Unterlagen werden benötigt?

Folgende Unterlagen benötigen Sie:

● Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate) oder elektronischer Aufenthaltstitel 
● Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
● Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
● ggf. Kennzeichenschilder (bei zugelassenen Fahrzeugen und Wechsel des Kennzeichens) 
● Prüfbericht über die gültige Hauptuntersuchung - soweit zwischenzeitlich fällig -
● Versicherungsbestätigung in elektronischer Form als eVB-Nummer (nur bei Umschreibung mit Halterwechsel)
● SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer (nur bei Umschreibung mit Halterwechsel)

● Bei Minderjährigen: Einwilligungserklärung des/der Erziehungsberechtigten 

zusätzlich, bei Bevollmächtigung:

● die Vollmacht mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises des Vollmachtgebers
● Ausweis des Bevollmächtigten im Original

Bei Firmen oder Vereinen müssen zusätzlich die nachstehenden Dokumente vorgelegt werden:

● Vollständiger Handelsregister- oder Vereinsregisterauszug
● Gewerbeanmeldung oder gewerblicher Mietvertrag (bei Vereinen Anschriftenbestätigung durch den Vorstand oder Steuerberater)

Hinweis:
Die Beibehaltung des Kennzeichens ist bei einer Umschreibung von außerhalb nur dann möglich, wenn das Fahrzeug nicht „abgemeldet“ wurde.
In diesem Fall kann auch auf die Vorlage eines SEPA-Lastschriftmandats, der Zulassungsbescheinigung Teil II sowie der Versicherungsbestätigung in elektronischer Form (eVB) verzichtet werden, sofern kein Halterwechsel erfolgt.

Bei Nichtvorlage der Meldebestätigung können die Meldedaten – nur Frankfurt am Main – gegen eine Gebühr in Höhe von 10,00 Euro abgerufen werden.

Die Zulassung bei der Zulassungsbehörde Frankfurt am Main ist nur dann möglich, wenn der melderechtliche Hauptwohnsitz der Halterin/ des Halters in Frankfurt am Main liegt.

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