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Fahrzeugzulassung

Außerbetriebsetzung / Stilllegung von Kraftfahrzeugen

Zuständige Stelle

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Am Römerhof 19
60486 Frankfurt am Main
Telefon
Hotline KfZ-Zulassung
Technische Angelegenheiten und Import KFZ
Technische Angelegenheiten und Import KFZ
Fax
KfZ-Zulassung allgemein
Fachbereich Versicherung
Technische Angelegenheiten und Import KFZ
E-Mail

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Leistungsbeschreibung

Das Fahrzeug soll stillgelegt, abgemeldet oder verschrottet werden. Bei jeder Zulassungsbehörde im Bundesgebiet kann ein bisher zugelassenes Fahrzeug außer Betrieb gesetzt werden.
Die Außerbetriebsetzung wird auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vermerkt und wieder ausgehändigt. Das Hauptzollamt und die Versicherung werden automatisch über die Außerbetriebsetzung informiert.

Hinweis:
Die Bindung des Kennzeichens an das Fahrzeug entfällt nach Außerbetriebsetzung und die Kennzeichen werden zur anderweitigen Verwendung wieder frei. Eine Reservierung des Kennzeichens zum Zwecke der Wiederzulassung desselben Fahrzeuges ist für maximal ein Jahr möglich. Bei Außerbetriebsetzung aus einem anderen Landkreis kann die Reservierung nur durch die kennzeichenführende Zulassungsbehörde erfolgen.

Online können Sie Ihr Fahrzeug hier außer Betrieb setzen iKfz Online Außerbetriebsetzung von KraftfahrzeugenExternal Link

Informationen zur Vorgehensweise und Voraussetzungen finden Sie unter Informationen zur Internetbasierten FahrzeugzulassungExternal Link

Welche Unterlagen werden benötigt?

Alle Unterlagen sind im Original vorzulegen.

  • Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung I 
  • Kennzeichenschilder 
  • Verbleibserklärung (siehe Anträge / Formulare)
  • Bei Verschrottung: Verwertungsnachweis des Verwertungsbetriebes. Bei gleichzeitiger Vorlage eines Verwertungsnachweises zum Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung (§ 15 Abs. 1 FZV) ist weiterhin die Vorlage des Fahrzeugbriefes bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II notwendig.

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