FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

Fahrerlaubnis / Führerschein

Führerschein ab 17, Begleitetes Fahren

Zuständige Stelle

Die Adresse konnte nicht gefunden werden.
Am Römerhof 19
60486 Frankfurt am Main
Telefon
Hotline Führerscheinstelle
Fax
E-Mail

ALLE THEMEN IM ÜBERBLICK

Leistungsbeschreibung

Hier geht's zur

Online Terminverwaltung FahrerlaubnisExternal Link

Die Begleitperson (mind. eine Person) muss dabei mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen einen gültigen deutschen oder EU-Führerschein für Pkws haben und nicht mehr als 1 Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister haben.

Begleiten darf jede Person, die d. Jugendliche benennt und von einem Erziehungsberechtigten als Begleitung akzeptiert wird.

Auf Wunsch wird nach dieser Zeit der 'normale' Führerschein zeitnah zum 18. Geburtstag nach Hause geschickt. Hierfür entstehen keine zusätzlichen Kosten. Für Selbstabholer liegt der Kartenführerschein im Servicezentrum Rund ums Auto (nicht Bürgeramt) zu den Öffnungszeiten zur Entgegennahme bereit. Die Aushändigung ist ausschließlich unter Vorlage des gültigen Ausweisdokumentes (Personalausweis bzw. Reisepass) möglich.

Voraussetzungen

Zur Antragstellung (frühestens im Alter von 16 Jahren und 6 Monaten) ist die persönliche Vorsprache der jugendlichen Person im Bürgeramt erforderlich. Diese muss ihren Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass. Sofern Sie im Besitz eines Reisepasses sind und keine aktuelle Meldebestätigung vorlegen können (nicht älter als 3 Monate), wird eine Meldeabfrage gegen eine zusätzliche Gebühr von 10,- € erforderlich. Bei Angehörigen eines nicht EU Staates ist die Vorlage eines gültigen Aufenthaltstitels notwendig. 
  • Fahrschulantrag "Ersterteilung" (siehe Formulare)
  • 1 biometrisches Passbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung
  • Sehtest
  • Schulung in Erster Hilfe
  • Zusatzantrag "Begleitetes Fahren" sowie ein Beiblatt pro begleitende Person (siehe Formulare)
  • Kopie der Führerscheine der Begleitpersonen. Weiterhin wird bei Inhabern von deutschen Papierführerscheinen die Vorlage der „Karteikartenabschrift“ von der ausstellenden Behörde erforderlich (Sofern das Dokument nicht von der Fahrerlaubnisbehörde Frankfurt am Main ausgestellt wurde. Die Karteikarte wird von den Behörden kostenfrei ausgestellt.).
  • Kopie vom Personalausweis oder Reisepass des Erziehungsberechtigten und der begleitenden Person(en)

Welche Gebühren fallen an?

Die Verwaltungsgebühr beträgt 61,80 €, wenn nur eine begleitende Person benannt wird, für jede weitere begleitende Person fallen je 8,40 € zusätzliche Gebühr an.

Weitere Kategorien