FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

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Besondere Erlaubnisse

Bewohnerparkausweis

Zuständige Stelle

Gutleutstraße 191
60327 Frankfurt am Main
Telefon
(Hotline)
E-Mail

ALLE THEMEN IM ÜBERBLICK

Leistungsbeschreibung

Online-Beantragung

Sie können Ihren Bewohnerparkausweis online über das Antragsportal beantragen, die Gebühren online bezahlen und Ihren Bewohnerparkausweis am Ende des Vorgangs zu Hause ausdrucken. Dazu muss ein Standardfall vorliegen (vergleiche Punkt "Voraussetzungen"). 

Wenn zusätzliche Unterlagen notwendig sind, können Sie diese als Datei (eingescannt) ebenfalls über das Antragsportal hochladen. Nach erfolgter Sachbearbeitung erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung per E-Mail. Sobald Sie online gezahlt haben, können Sie den Bescheid mit dem Bewohnerparkausweis herunterladen und zu Hause ausdrucken. Es werden folgende Online-Zahlungsverfahren unterstützt:

  • PayPal
  • Master-Card
  • Visa
  • Giropay
  • Paydirekt

Alle Anträge und Formulare finden Sie unten unter "Anträge / Formulare".

Voraussetzungen

  • Pro Person darf nur ein Bewohnerparkausweises ausgestellt werden.
  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in einem Gebiet in Frankfurt, in dem das Bewohnerparken eingeführt ist und sind dort auch amtlich mit Hauptwohnsitz gemeldet. Personen mit eingetragener Auskunftssperre müssen eine Bestätigung der Auskunftssperre der ausstellenden Behörde vorlegen.
  • Sie besitzen entweder ein auf Sie in Frankfurt am Main zugelassenes Fahrzeug oder nutzen das Privatfahrzeug (auch mit auswärtigem Kfz-Kennzeichen) eines Familienangehörigen in gerader Linie (z. B. Eltern, Großeltern, Kinder, Geschwister). Im zweiten Fall benötigen Sie eine aktuelle schriftliche Erklärung des Fahrzeughalters, aus der neben dem Verwandtschaftsverhältnis (z.B. Sohn, Tochter, Enkel) auch hervorgehen muss, dass das Fahrzeug dauerhaft von dem Bewohner des Frankfurter Bereiches genutzt wird.
  • Bei Firmenfahrzeugen: Aktuelle Bestätigung des Arbeitgebers über die Privatnutzung.
  • Wenn Sie ein in Frankfurt am Main zugelassenes Fahrzeug eines anderen Halters dauernd nutzen, benötigen Sie eine aktuelle Bestätigung des Halters.
  • Bei auswärtigen Kfz.-Kennzeichen muss grundsätzlich eine Kopie des Kfz.-Scheines vorgelegt werden.

  • Bei Carsharing-Fahrzeugen muss ein Nachweis über die Nutzung der Fahrzeuge vorgelegt werden. Wenden Sie sich hierzu bitte vor der Antragsstellung an die obenstehende Service-Hotline des Bewohnerparkens.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises beträgt für

  • ein halbes Jahr 60,00 Euro,
  • ein Jahr 120,00 Euro und
  • zwei Jahre 240,00 Euro.

Für Änderungen des Bewohnerparkausweises, beispielsweise 

  • bei einem Fahrzeugwechsel,
  • bei einem Umzug in einen anderen Bewohnerparkbereich oder
  • für die Ersatzausstellung aufgrund von Verlust,

wird eine Gebühr in Höhe von 12,00 Euro erhoben.

Bearbeitungsdauer

Ihr Antrag wird schnellstmöglich bearbeitet. Die Bearbeitungszeit kann hier variieren. Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Stand Ihrer Anfrage ab, um die Bearbeitung nicht zu verzögern.

Rechtsgrundlage

§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Was sollte ich noch wissen?

Die einzelnen Regelungsbereiche des Bewohnerparkens finden Sie auf der Verkehrskarte External Linkvon mainziel.de. 

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