FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

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Änderung von Einträgen

Fahrzeugschein, Adressänderung bei Umzug innerhalb Frankfurts am Main

Zuständige Stelle

Die Adresse konnte nicht gefunden werden.
Am Römerhof 19
60486 Frankfurt am Main
Telefon
Hotline KfZ-Zulassung
Technische Angelegenheiten und Import KFZ
Technische Angelegenheiten und Import KFZ
Fax
KfZ-Zulassung allgemein
Fachbereich Versicherung
Technische Angelegenheiten und Import KFZ
E-Mail

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Leistungsbeschreibung


Sie sind mit Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main gemeldet und sind nunmehr innerhalb von Frankfurts umgezogen? In diesem Fall muss auch die Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein auf Ihre neue Anschrift geändert werden.

Die Mitteilung der Anschriftenänderung kann sowohl bei der KFZ-Zulassungsbehörde als auch beim Bürgeramt durchgeführt werden.

Hier gelange Sie zur Online-Adressänderung External Link

Informationen zur Vorgehensweise und Voraussetzungen finden Sie unter Informationen zur Internetbasierten FahrzeugzulassungExternal Link

Welche Unterlagen werden benötigt?

Folgende Unterlagen benötigen Sie:

Gültiger Personalausweis oder Reisepasse mit aktueller Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate) oder elektronischer Aufenthaltstitel
● Heirats- oder Namensänderungsurkunde (nur wenn das Ausweisdokument noch nicht auf den geänderten Namen ausgestellt ist) 
● Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
● Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nur bei Namensänderung

zusätzlich, bei Bevollmächtigung:

● die Vollmacht mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises des Vollmachtgebers
● Ausweis des Bevollmächtigten im Original.

Bei Firmen oder Vereine müssen zusätzlich die nachstehenden Dokumente vorgelegt werden:

● Vollständiger Handelsregister- oder Vereinsregisterauszug
● Gewerbeanmeldung oder gewerblicher Mietvertrag (bei Vereinen Anschriftenbestätigung durch den Vorstand oder Steuerberater)

Hinweis:
Bei Nichtvorlage der Meldebestätigung können die Meldedaten – nur Frankfurt am Main – gegen eine Gebühr in Höhe von 10,00 Euro abgerufen werden.

Welche Gebühren fallen an?

Bei Vorlage des Reisepasses oder ausländischen Personalausweises und einer Meldebescheinigung, deren Ausstellungsdatum über drei Monate zurück liegt, oder bei Nichtvorlage der Meldebescheinigung ist ein gebührenpflichtiger Abruf der Meldedaten erforderlich. Die Kosten hierfür betragen 9 €. Die Zahlung ist bar oder mit EC-Karte/Girocard möglich.

Gebührenübersicht für die Zulassung von Fahrzeugen

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