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Sonstiges

Zuwendung für Kulturdenkmale

Die Eigentümer*innen von Kulturdenkmalen haben die Möglichkeit, im Rahmen einer Sanierungsmaßnahme eine Zuwendung zu beantragen.

Zuständige Stelle

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Leistungsbeschreibung

Die Eigentümer*innen von Kulturdenkmalen haben die Möglichkeit, im Rahmen einer Sanierungsmaßnahme eine Zuwendung zu beantragen. Der Zuschuss dient dazu, den Mehraufwand, der aus Gründen des Denkmalschutzes erforderlich war, abzumildern. Dabei soll zunächst die Substanzerhaltung von denkmalgeschützten Objekten gewährleistet werden, bevor andere Maßnahmen unterstützt werden. Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach der Bedeutung des Kulturdenkmals, nach der Dringlichkeit der Sanierungsmaßnahme und nach der finanziellen Belastbarkeit der Eigentümer*innen. Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Zuwendung besteht nicht, sie erfolgt im Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen.

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